FAQ Händler, Pyrotechniker, Hotel & Gastronomie
Auf unserer FAQ-Seite haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten und Services inklusive Antworten zusammengestellt.
Allgemeines
Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategoriezugehörigkeit ist, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gekennzeichnet.
Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk- Aufdruck „BAM-F1…”
(Klasse I: „BAM-PI….“)
Kategorie 2 : Kleinfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F2…”
(Klasse II: „BAM-PII….“)
Kategorie 3: Mittelfeuerwerk (früher Gartenfeuerwerk) – Aufdruck „BAM-F3…”
(Klasse III: „BAM-P/III….“)
Kategorie 4: Großfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F4…”
(Klasse IV: „BAM-P/IV….“)
Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen des Gegenstands aus der höchsten Kategorie.
Kategorie T: „Pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater”
z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper und -pulver sowie Knallkorken. Die Gegenstände werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2 eingeteilt.
Kategorie T1: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T1-…“
(Klasse T1: „BAM-PT1-…“)
Kategorie T2: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T2-…“
(Klasse T2: „BAM-PT2-…“)
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verwenden, wenn diese mit anderen pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 3:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3.
Feuerwerkskörper der Kategorie 4:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4.
Hier gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien vor. Die Menge der jeweiligen Effektsubstanz in den einzelnen Feuerwerksartikeln hängt von der Klassifizierung ab.
Ausnahme: Raketen
Der Gesetzgeber beschränkt die Effektsubstanz auf 20 g pro Rakete für den freien Verkauf am Jahresende.
Online-Shop
Die Zugangsdaten zu unserem Shopbereich können Sie entweder per E-Mail oder über unser Kontaktformular anfordern. Damit wir Ihnen die entsprechenden Berechtigungen zum Zugang in den Onlineshop zuteilen können, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen mit:
Artikel
Lieferung
Die Versandkosten für Feuerwerk sind höher als bei „normaler Ware“, da es sich hier um Gefahrgut handelt und sich daher besondere Anforderungen an die Logistikkette stellen.
Bestellen Sie Artikel unterschiedlicher Gefahrgutklassen, so fallen für die gesamte Sendung stets die Versandkosten der höchsten Gefahrgutklasse an.
Bei Selbstabholung entfallen die Versandkosten selbstverständlich.
Das hängt von der Kategorie und zusätzlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie die Ware geliefert haben möchten bzw. dürfen. Der Versand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung. Sobald die Ware an die Spedition übergeben wurde, informieren wir Sie per E-Mail. Sie haben dann die Möglichkeit der Sendungsverfolgung. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung eine Rufnummer an, damit wir die Lieferung avisieren können.
Zahlung
Sie können bei uns ganz bequem auf folgende Arten bezahlen:
Zahlung per Kreditkarte:
Hier können Sie unter den führenden Kreditkartenanbiertern wählen (American Express, Mastercard, VISA). Sie geben dazu einfach die Kreditkartennummer ein, die Gültigkeitsdauer der Karte und das Kreditkarteninstitut an. Die Übertragung Ihrer Kartendaten erfolgt über eine sichere SSL-Verbindung. Hier ist der Missbrauch ausgeschlossen. Sie können uns Ihre Karten-Daten auch fernmündlich durchgeben. Innerhalb von 4 Wochen wird der Betrag dann automatisch Ihrem Kreditkartenkonto belastetet. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Zahlung per PayPal:
Sie können bei uns auch sicher und einfach per PayPal bezahlen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zu PayPal weitergeleitet. Wenn Sie schon PayPal Kunde sind, können Sie sich dort mit Ihren Benutzerdaten anmelden und die Zahlung durchführen. Sie haben noch kein PayPal-Konto? Sie können ein PayPal Konto eröffnen oder sich alternativ als Gast anmelden und anschließend die Zahlung bestätigen.
Sobald wir den Zahlungseingang feststellen, geht Ihre Bestellung umgehend in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Wenn Sie weder Ihre Kontendaten weitergeben noch ein Paypal-Konto anlegen wollen, ist die Sofortüberweisung eine gute Alternative. Haben Sie Sofortüberweisung als Zahlungsweg ausgewählt, werden Sie zum Ende des Bestellvorganges im Laufe eines mehrstufigen Authentifizierungsverfahrens auf ein Überweisungsformular weitergeleitet, auf dem die Empfängerdaten und der Betrag bereits hinterlegt wurden. Sie brauchen nur noch Ihre Daten ergänzen und die Transaktion per TAN zu bestätigen. Sobald wir den Zahlungseingang feststellen können, geht Ihre Bestellung in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Zahlung per Vorkasse:
Hier dauert der Versand etwas länger, da die Ware erst nach Zahlungseingang versendet wird. Auch hier entstehen keine Nachnahmekosten.
Zahlung per Nachnahme:
Sie zahlen direkt bei der Anlieferung. Wir beteiligen Sie hier an den Kosten mit € 9,24.
Zahlung per Abholung:
Sie holen die Ware vor Ort ab und Zahlen im selben Zuge. Die Versandkosten entfallen dann selbstverständlich.
Zahlung auf Rechnung
Zahlung nach gesonderter Vereinbarung:
Sie haben auch die Möglichkeit, mit Ihrem Berater individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen.
Garantie
Eventfeuerwerk
Schweiz
Werbung für Feuerwerkskörper in Inseraten, Prospekten, Katalogen und im Internet ist erlaubt, sofern die Anbieter
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wer pyrotechnische Gegenstände in die Schweiz importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (hierfür fallen Bearbeitungsgebühren i. H. v. minimal CHF 80,- an).
Der Antragsteller muss Inhaber einer kantonalen Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände sein. Diese ist dem Gesuch der Einfuhrbewilligung in Kopie beizulegen (Ausnahme: Kategorien 1 und P3). Weiterhin muss das Lager von der Sicherheitspolizei und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) abgenommen sein. Für Kategorie F4 gelten zusätzliche Vorschriften.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Vincenzo Fratino
Phone: +49 202 2813942
Mail: v.fratino@nico-europe.com
Natalia Rocco
Phone: +49 202 2813944Mail: n.rocco@nico-europe.com
Wer mit Feuerwerkskörpern handelt oder diese anbietet und in den Verkauf bringt, benötigt eine Bewilligung des Kantons, in dem der Verkäufer seine Geschäftsniederlassung hat. Weiterhin müssen sowohl die Sicherheitspolizei, als auch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zustimmen.
Beliefert ein Verkäufer auch Endverbraucher in anderen Kantonen, benötigt er von jedem einzelnen Kanton eine schriftliche Auslieferungserlaubnis.
Eine Bewilligung zum Verkauf kann für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder für ein Unternehmen, das im dortigen Handelsregister eingetragen ist, ausgestellt werden.
Eine Bewilligung zum Verkauf im Detailhandel ist nur in dem Kanton gültig, der diese ausgestellt hat (Art.10, Abs. 3 SprstG).
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Vincenzo Fratino
Phone: +49 202 2813942
Mail: v.fratino@nico-europe.com
Natalia Rocco
Phone: +49 202 2813944Mail: n.rocco@nico-europe.com
Am Boden knallende Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 mit Ausnahme der Lady Crackers dürfen auf dem Schweizer Markt nicht bereitgestellt bzw. in den Verkehr gebracht werden. Es darf Grundsätzlich nur in der Schweiz zugelassenes Feuerwerk (Kategorie F1 – F3) importiert werden. Feuerwerk der Kategorie F4 muss eine CE Zulassung haben.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
 Für weitere Informationen können Sie sich auch mit unserem Generalvertreter in der Schweiz in Verbindung setzen:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Vincenzo Fratino
Phone: +49 202 2813942
Mail: v.fratino@nico-europe.com
Natalia Rocco
Phone: +49 202 2813944Mail: n.rocco@nico-europe.com
Die CH-Identifikationsnummer für pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper) der Kategorien F1 – F3 in der Schweiz setzt sich wie folgt zusammen:
CH-04-V01-III-0000.00 (Land - Zulassungsjahr - Gruppe - Kategorie - Nummer - Dekoränderung)
Weitere Informationsquellen:
Bundesamt für Polizei fedpol – Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe.html
Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk
http://www.feuerwerk-skf.ch/index.html#
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Vincenzo Fratino
Phone: +49 202 2813942
Mail: v.fratino@nico-europe.com
Natalia Rocco
Phone: +49 202 2813944Mail: n.rocco@nico-europe.com
Gestützt auf die Bezeichnung Kategorie kann der Verkäufer bzw. der Verwender feststellen, welcher Kategorie der Feuerwerkskörper angehört. Die Zuweisung der Identifikationsnummer erfolgt durch die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP) beim Bundesamt für Polizei.
I = Kategorie F1 Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen.
II =	Kategorie F2 Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen.
III = Kategorie F3 Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Firefly
Ja, alternativ zu den empfohlenen Duracell 1,5V D Alkaline Batterien können Sie auch wiederaufladbare Akkus verwenden.
Die Batterien reichen für ca. 300 Zündungen. Bitte beachten Sie, dass enorme Kälte oder Hitze die Haltbarkeit der Batterien negativ beeinflussen kann. Ist das Gerät längere Zeit nicht in Verwendung, entnehmen Sie bitte die Batterien bis zum nächsten Gebrauch.
Mischen Sie keine gebrauchten Batterien mit neuen oder Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften. Verwenden Sie ausschließlich 1,5V D Alkaline-Batterien (Empfehlung: Duracell) für dieses Gerät.
Verlieren Sie vor der Zündung die Verbindung zum Zündmodul, kann das Feuerwerk nicht gezündet werden. Wurde die Show hingegen bereits gestartet, kann man sich aus dem Bluetooth-Bereich entfernen, die Show läuft dann weiter.
Warnung: Bewegen Sie sich außerhalb des Bluetooth-Bereichs, ist die Einleitung eines Notfall-Stopps nicht mehr möglich!
Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, dass Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Ist das Verbindungskabel nicht ordnungsgemäß an das Modul angeschlossen oder die Heizspirale innerhalb des Clips defekt, wird keine der beiden Kontrollleuchten aufleuchten. Kann das Kabel nicht mehr ordnungsgemäß angeschlossen werden, tauschen Sie dieses bitte aus.
Ein Zündclip muss erneuert werden, wenn die beiden Kontrolleuchten (rot & grün) am Kanal beim Einstecken des Kabels nicht mehr aufleuchten. Die Kontrollleuchten am Kanal leuchten beide, wenn Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Versuchen Sie nicht, die Kabel oder Clips zu reparieren. Dies könnte zu einem Kurzschluss führen.
Neue Clips mit 3 m bzw 5 m Kabeln erhalten Sie hier.
FireFly harmoniert mit allen iOS-Geräten ab iOS 6. Dazu zählen:
Folgende Android-Versionen sind mit FireFly kompatibel:
Das FireFly Zündsystem unterliegt grundsätzlich keiner Herstellerbindung.
Im Showmodus der FireFly App finden Sie im integrierten Produktkatalog eine Auswahl von über 100 NICO-Artikeln aus den Bereichen Batterie- und Verbundfeuerwerk, Vulkane, Fontänen und Böller, die Sie für Ihre individuelle FireFly Show verwenden können.
Im Modus “Manuelle Zündung” können Sie sowohl NICO-Artikel als auch Artikel eines anderen Herstellers anschließen und zünden.
WICHTIG: Verwenden Sie für die Zündung mit FireFly keine aufsteigenden Artikel (z. B. Raketen). Dies kann zu schweren Personen- und Geräteschäden führen.
Kanal 8 und 10 funktionieren im manuellen Zündmodus einzeln nicht, sie sind jedoch keineswegs defekt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Optimierung der Energieverwaltung, die die Lebensdauer der Batterien verlängern soll. Alle 13 weiteren Kanäle funktionieren ganz regulär und können problemlos unabhängig voneinander gezündet werden.
Um Kanal 8 und 10 wie gewohnt bedienen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die vorherigen Kanäle angeschlossen sind.
Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, ob Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind. Bei der Sendung des Zündimpulses gehen beide Lämpchen kurz aus.
Leuchten alle Lämpchen und glüht der Glühdraht trotzdem nicht oder nur kurz oder schwach, liegt es wahrscheinlich am Verbrauchsstatus der Batterien.
Mehr zum Thema Batterien finden Siehier.
Möglicherweise verwendet ihr Gerät einen veralteten oder inkompatiblen PDF-Reader.
Überprüfen Sie, ob das entsprechende Tool ordnungsgemäß installiert wurde und funktionstüchtig ist.
Dafür können Sie beispielsweise andere PDF-Dokumente mit dem Programm öffnen.
Unser Tipp: Der kostenlose PDF-Reader im Google Play Store leistet hier gute Dienste.
Wenn sich Ihr Android-Gerät nicht mit FireFly koppeln lässt, gibt es mehrere mögliche Ursachen.
1. Ihre Bluetooth-Version ist möglicherweise älter als Version 4.2
2. Sie befinden sich außerhalb des Bluetooth-Wirkungsradius von ca. 80 Metern.
3. Ihr mobiles Endgerät benutzt Android Version 8.0 oder höher.
Der Produktentwickler gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach mit Android 8.0 und höher Verbindungsabbrüche oder gar eine Unmöglichkeit zur Kopplung mit FireFly auftraten. Dieses Problem bezieht sich nicht ausschließlich auf FireFly, sondern auch auf Autos, Kopfhörer und mobile Lautsprecher, die mit den vorherigen Android-Versionen problemlos harmonierten. Es heißt Google arbeite an dem Problem, wann dieses jedoch behoben sein würde, ist derzeit noch unbekannt.
Sollten Sie im Besitz eines Apple- oder eines anderen Android-Geräts sein (Version 5.x bis 7.x), verwenden Sie vorerst bitte dieses als Steuerung.
Um zu überprüfen, welches Betriebssystem Ihr Mobiltelefon nutzt, gehen Sie bitte wie folgt vor (Bezeichnungen können je nach Gerät abweichen):
> Öffnen Sie “Einstellungen”
> Wählen Sie “Geräteinformationen”
> Gehen Sie zu “Softwareinformationen”
> Android Version _____
Sie benötigen außerdem Bluetooth Version 4.2, um Ihr Gerät mit FireFly koppeln zu können.