Die Marke NICO in der Schweiz

Die Schweiz und Feuerwerk

NICO Produkte sind seit vielen Jahren auf dem Schweizer Markt erhältlich und genießen als Markenprodukt einen guten Ruf.

Die Altersgrenze liegt hier für Jugendfeuerwerk (KAT F1) bei 12 Jahren, für Silvesterfeuerwerk (KAT F2) bei 16 und für KAT F3 bei 18 Jahren. Für KAT F4 ist ein Befähigungsschein erforderlich. Der Qualitätsanspruch an Feuerwerksartikel ist in der Schweiz sehr hoch und eine eigene Zulassung für pyrotechnische Artikel ist notwendig. Die Schweiz betreibt eine intensive Marktüberwachung, bei der die Artikel auf ihre Konformität hinsichtlich der Zulassung überprüft werden. NICO Europe verfügt über ein umfangreiches Produktprogramm, das speziell für die Schweiz entwickelt und offiziell zugelassen ist. Das NICO Qualitäts-sicherungssystem stellt sicher, dass wir die hohen Qualitätsanspruche erfüllen.
Die Zulassungsnummern und die Gebrauchsanweisung in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sind auf jedem Artikel vermerkt. 

Der aktuelle NICO Schweiz-Katalog

Sie sind uns wichtig! Wir haben speziell für die Schweiz einen eigenen Produktkatalog erstellt. Stöbern Sie gerne in unserem digitalen Katalog und entdecken Sie das NICO Feuerwerks-Sortiment für Feuerwerk. Mit dem Katalog können Sie sich direkt Artikel für den Nationalfeiertag vormerken oder über die vielen ganzjährigen Artikel staunen! 

Gerne stellen wir Ihnen auch eine gedruckte Version zur Verfügung.
Hier können Sie den Print Katalog anfordern.

Topseller Schweiz

Schweizer Nationalfeiertag - Lasst es krachen!

Der Nationalfeiertag der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde erstmals am 1. August 1891 gefeiert und ab 1899 in der gesamten Schweiz jährlich gefeiert. Er ist in der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag, aber bis 1993 war er je nach Kantonen entweder ein normaler Arbeitstag, ein halber oder ein ganzer öffentlicher Ruhetag. Der 1. August als Datum des Rütlischwurs ist jedoch historisch nicht belegt (der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den «Mittwoch vor Martini» 1307 fest, also auf den 8. November 1307). Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurde der 1. August zum offiziellen “Geburtstag” der Schweiz.

Viele Menschen schmücken ihr Zuhause mit Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen. Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude, Strassen und Plätze ist an den meisten Orten gesetzlich vorgeschrieben.

In den Gemeinden finden am Nachmittag oder abends Feiern statt, wobei jede Ortschaft ihre eigenen Traditionen pflegt. Gebete für Volk und Vaterland, das Singen der Nationalhymne (Schweizerpsalm) und Glockenläuten gehören meistens dazu. In manchen Orten werden sogar traditionelle Trachten getragen. Oft hält eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens eine Rede und der örtliche Musikverein spielt auf.

Bei Einbruch der Dunkelheit beleuchten Kinder ihre Lampions und überall werden private oder öffentliche Feuerwerke abgebrannt. Auf vielen Berggipfeln und Anhöhen brennen meterhohe Höhenfeuerwerke.

Schweizer Vulkane

Unsere Schweizer Vulkane sind in ihrer Qualität absolut einmalig und genießen einen hohen Stellenwert bei allen Feuerwerksliebhabern. NICO bietet Ihnen eine große Auswahl an ausgewählten Artikeln mit wunderschönen Effekten. Entdecken Sie jetzt die hochwertigen Premium-Vulkane aus Schweizer Qualitäts-Fertigung. Hier ist für jeden was dabei! 

Vulkane sind perfekt für alle Feuerwerksfans und Freunde des Sprüh- und Effektfeuerwerks. Die NICO Vulkane begeistern mit einer langen Laufzeit von bis zu 60 Sekunden und einer Effekthöhe von bis zu 6 Metern.

Fantastisches Bodenfeuerwerk für Silvester oder den Nationalfeiertag!

FAQ

Werbung für Feuerwerkskörper in Inseraten, Prospekten, Katalogen und im Internet ist erlaubt, sofern die Anbieter

  • eine gültige Verkaufsbewilligung des Kantons verfügen, in dem sie eine Geschäftsniederlassung haben, und
  • eine schriftliche Auslieferungserlaubnis der Kantone verfügen, in denen die sie ihre Produkte an Endverbraucher ausliefern.

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Nein, es gibt keine maximale Einfuhrmenge. Ihre maximal vorhandenen Lagerkapazitäten sind jedoch zu berücksichtigen.

Wer pyrotechnische Gegenstände in die Schweiz importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (hierfür fallen Bearbeitungsgebühren i. H. v. minimal CHF 80,- an).

Der Antragsteller muss Inhaber einer kantonalen Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände sein. Diese ist dem Gesuch der Einfuhrbewilligung in Kopie beizulegen (Ausnahme: Kategorien 1 und P3). Weiterhin muss das Lager von der Sicherheitspolizei und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) abgenommen sein. Für Kategorie F4 gelten zusätzliche Vorschriften.

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:

Herr Vincenzo Fratino
Telefon:     +49 202 2813942
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Frau Natalia Rocco
Telefon:     +49 202 2813944
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Wer mit Feuerwerkskörpern handelt oder diese anbietet und in den Verkauf bringt, benötigt eine Bewilligung des Kantons, in dem der Verkäufer seine Geschäftsniederlassung hat. Weiterhin müssen sowohl die Sicherheitspolizei, als auch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)  zustimmen.

Beliefert ein Verkäufer auch Endverbraucher in anderen Kantonen, benötigt er von jedem einzelnen Kanton eine schriftliche Auslieferungserlaubnis.

Eine Bewilligung zum Verkauf kann für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder für ein Unternehmen, das im dortigen Handelsregister eingetragen ist, ausgestellt werden.

Eine Bewilligung zum Verkauf im Detailhandel ist nur in dem Kanton gültig, der diese ausgestellt hat (Art.10, Abs. 3 SprstG).

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:

Herr Vincenzo Fratino
Telefon:     +49 202 2813942
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Frau Natalia Rocco
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Am Boden knallende Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 mit Ausnahme der Lady Crackers dürfen auf dem Schweizer Markt nicht bereitgestellt bzw. in den Verkehr gebracht werden. Es darf Grundsätzlich nur in der Schweiz zugelassenes Feuerwerk (Kategorie F1 – F3) importiert werden. Feuerwerk der Kategorie F4 muss eine CE Zulassung haben.

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen können Sie sich auch mit unserem Generalvertreter in der Schweiz in Verbindung setzen:

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:

Herr Vincenzo Fratino
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Frau Natalia Rocco
Telefon:     +49 202 2813944
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Die CH-Identifikationsnummer für pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper) der Kategorien F1 – F3 in der Schweiz setzt sich wie folgt zusammen:

 

Weitere Informationsquellen:

Bundesamt für Polizei fedpol – Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe.html

Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk
http://www.feuerwerk-skf.ch/index.html#

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:

Herr Vincenzo Fratino
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Gestützt auf die Bezeichnung Kategorie kann der Verkäufer bzw. der Verwender feststellen, welcher Kategorie der Feuerwerkskörper angehört.
Die Zuweisung der Identifikationsnummer erfolgt durch die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP) beim Bundesamt für Polizei.

I = Kategorie F1 Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen.
II = Kategorie F2 Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen.
III = Kategorie F3 Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen.

Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Zugelassene Feuerwerkskörper erkennen Sie an der Zulassungsnummer z.B CH-16-V01-III-0000.00 auf der Verpackung.