Allgemeine Geschäftsbedingungen - Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote einschließlich Beratungsleistungen. Auskünfte und Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Für den Dienstleistungsbereich Großfeuerwerk gelten unsere gesonderten AGB.
1.2. Sämtlichen Einkäufen des Bestellers, darauf zielenden Angeboten und Lieferungen an den Besteller, liegen diese Einkaufsbedingungen zugrunde. Der Einbeziehung etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers in den Vertrag wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Auftragsbestätigung nachfolgenden weiteren Bestätigungsschreiben des Bestellers enthalten sind und wir dem nicht nochmals widersprechen. Das Schweigen bedeutet insofern Ablehnung. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Bestellers decken, gelten die sich deckenden Klauseln, auch wenn im Übrigen den Bedingungen des Bestellers hiermit widersprochen wird. Ein Widerspruch gegen diese AGBs muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt dieser ABGs schriftlich erfolgen und zum Wirksamwerden schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für etwaige Abwehrklausen des Bestellers.
1.3. Die nachfolgende Bestimmung findet nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Besteller ist an seinen Auftrag für die Dauer von 4 Wochen ab Eingang des Auftrages bei uns gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Auch die Lieferung gilt als Annahme des Auftrages. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung eines bereits erteilten Auftrages. Falls ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein sollte, sind wir berechtigt, diesen durch einen ähnlichen oder gleichwertigen Artikel zum Kaufpreis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen.

2. Umfang der Lieferung
Aus unseren Prospekten, Werbeschreiben oder Vorführungsgegenständen sind keine zugesicherten Eigenschaften herleitbar. Dies gilt auch für die den Vertragsunterlagen beigefügten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers.

3. Versandkosten
Die Versandkosten für Feuerwerk sind höher als bei „normaler Ware“, da es sich hier um Gefahrgut handelt und sich daher besondere Anforderungen an die Logistikkette stellen. Innerhalb Deutschlands (nur Festland, Inselzustellung auf Anfrage) fallen folgende Versandkosten an:

Endverbraucher (alle Preise inkl. MwSt.)
Transportgruppe "kein Gefahrgut": Ab 200,- € versandkostenfrei, ohne Mindermengenzuschlag. Ab 100,- € fallen 7,95 € Versantkosten an, ohne Mindermengenzuschlag. Auf Bestellwerte unter 100,- € fallen 7,95 € Transportkosten und zusätzlich 4,95 € Mindermengenzuschlag an.
Transportgruppe 1.4S: Ab 200,- € versandkostenfrei, ohne Mindermengenzuschlag. Ab 100,- € fallen 7,95 € Versantkosten an, ohne Mindermengenzuschlag. Auf Bestellwerte unter 100,- € fallen 7,95 € Transportkosten und zusätzlich 4,95 € Mindermengenzuschlag an.
Transportgruppe 1.4G: Ab 750,- € versandkostenfrei, auf Bestellwerte ab 300,- € die unter 750,- € liegen, berechnen wir 41,65 € Transportkosten und auf Bestellwerte unter 300,- € berechnen wir 41,65 € Transportkosten und zusätzlich 11,90 € für Verpackungskosten (Gefahrgutkartons).
ausschließlich Werbemittel/Merchandise: Ab 200 € versandkostenfrei, bis 200 € berechnen wir 4,95 € Transportkosten.

Händler (alle Preise zzgl. MwSt.)
Transportgruppe "kein Gefahrgut": Ab 500,- € versandkostenfrei, auf Bestellwerte ab 100,- € die unter 500,- € liegen, berechnen wir 5,- € Transportkosten und auf Bestellwerte unter 100,- € fallen 5,- € Transportkosten und zusätzlich 5,- € Mindermengenzuschlag an.
Transportgruppe 1.4S: Ab 500,- € versandkostenfrei, auf Bestellwerte ab 100,- € die unter 500,- € liegen, berechnen wir 15,- € Transportkosten und auf Bestellwerte unter 100 € fallen 15,- € Transportkosten zusätzlich 5,- € Mindermengenzuschlag an.
Transportgruppe 1.4G: Ab 1.000,- € versandkostenfrei, auf Bestellwerte ab 100,- € die unter 1.000,- € liegen berechnen wir 50,- € Transportkosten und auf Bestellwerte unter 100,- € liegen berechnen wir 50,- € Transportkosten und zusätzlich 10,- € für Verpackungskosten (Gefahrgutkartons).
Transportgruppe 1.3G und 1.1G: Ab 3.500,- € versandkostenfrei, zwischen 1.500,- € und 3.500,- € berechnen wir Transportkosten in Höhe von 15 % des Bestellwertes und bis 1.500,- € Transportkosten in Höhe von 200,- €. Verpackungskosten fallen hier nicht an. Gilt nur für aktuell lieferbare Artikel.
ausschließlich Werbemittel/Merchandise: Ab 500 € versandkostenfrei, bis 500 € berechnen wir 4,95 € Transportkosten.

Bestellen Sie Artikel unterschiedlicher Transportgruppen bzw. Gefahrgutklassen, so fallen für die gesamte Sendung stets die Versandkosten für die Artikel aus der höchsten Gefahrgutklasse an. Bei Auslandslieferungen hat der Besteller darüber hinaus auch Zölle und Abgaben zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen, Bonitätsprüfung und Scoring
4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug bei Lieferung zahlbar (Nachnahme). Teilsendungen gelten in Bezug auf Erfüllung der Zahlungsverpflichtung als selbstständig.
4.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir auch ohne Verzug berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so können wir unverzüglich die Herausgabe der Ware verlangen. Werden uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt, oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind unsere gesamten Forderungen sofort fällig.
4.3. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug, können wir ein Zurückbehaltungsrecht für Waren, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder sich in unserer Aufbewahrung befinden, ausüben. Der Besteller kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Stellung einer angemessenen Sicherheit abwenden.
4.4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Aufrechnungen des Bestellers sind, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Ansprüche handelt, ausgeschlossen.
4.6. Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. beim Kauf auf Rechnung, behalten wir uns vor, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Identitäts- und Bonitätsauskunft von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen. Hierzu übermitteln wir für eine Bonitätsprüfung personenbezogene Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co.KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg bzw. an die Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg, womit der Besteller einverstanden ist. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls verwenden wir für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ihre schutzwürdigen Interessen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

5. Liefer- und Leistungszeit, Verzögerungen
5.1. Lieferfristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Eine vereinbarte Frist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller sämtliche ihm obliegende Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Das Vorgenannte gilt auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest vereinbart worden sind.
5.2. Bei Lieferungen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
5.3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese vertraglich vereinbart sind oder: wenn die Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferungen der restlichen bestellten Waren sichergestellt sind und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme der Mehrkosten bereit).
5.5. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen, Sperrung von Feuerwerksprodukten durch die Qualitätssicherung, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, oder Transportverbote nach ADR bei Schnee, Glätte, schlechten Witterungsbedingungen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
5.6. Fallen unsere Bezugsquellen ohne unser Verschulden ganz oder teilweise weg, sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, verfügbare Warenmengen aufzuteilen.

6. Annahmeverzug
Der Besteller ist im Hinblick auf die bei der Auslieferung und Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen zu beachtenden Vorschriften des Sprengstoffgesetztes und der insoweit entstehenden besonderen Gefahren im Umgang mit den vorgenannten Erzeugnissen auf unser ausdrückliches Verlangen hin verpflichtet, mit uns einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 295 BGB. Erklärt sich der Besteller auf ein entsprechendes Verlangen unsererseits nicht, gerät der Besteller im Hinblick auf unsere Lieferverpflichtung in Annahmeverzug. Gleiches gilt, wenn der Besteller die ihm angebotene Ware tatsächlich nicht annimmt. Vereinbart der Besteller mit uns auch nach einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Tage keinen verbindlichen Liefertermin oder nimmt er nach Fristablauf die ihm tatsächlich angebotene Ware wieder nicht ab, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Stornierung/Vertragsstrafe
Die nachfolgende Bestimmung findet nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, sind wir bei Stornierung oder einseitiger Lossagung von dem geschlossenen Vertragsverhältnis durch den Besteller berechtigt, die folgende Entschädigung ohne Nachweis einzufordern:
• 15% des Bruttoauftragswertes bei Stornierungen bis zum Zeitpunkt der Kommissionierung der bestellten Ware,
• 25% des Bruttoauftragswertes nach Kommissionierung der bestellten Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die ausliefernde Spedition,
• 35% des Bruttoauftragswertes nach Übergabe der kommissionierten Ware an die ausliefernde Spedition, solange die Auslieferung noch nicht durchgeführt ist,
• 45% des Bruttoauftragswertes, wenn die Ware durch den Besteller bei Auslieferung nicht übernommen wird, zuzüglich der ortsüblichen üblichen oder nachgewiesenen Speditionskosten.
Dem Besteller bleibt das Recht erhalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Verzugsfolgen
8.1. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Besteller einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch maximal bis zu 10% der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen
8.2. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit.

9. Gefahrenübergang
Die nachfolgende Bestimmung findet nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Gefahr - auch des zufälligen Untergangs - geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem und anderen Geschäften, die uns, egal aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt.
10.2. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der überlassenen Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (unerlaubte Handlung und Versicherung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfange ab. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für Rechnung von uns im Eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.3. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

11. Gewährleistung
11.1. Ist unsere Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, verpflichten wir uns, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder Gutschrift.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
11.3. Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden hin zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen hat er dem Frachtführer zu melden und von diesem den Tatbestand aufnehmen und quittieren zu lassen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Lieferungseingang schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befand, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
11.4. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Obliegenheiten hat den Ausschluss etwaiger Gewährleistungsrechte zur Folge. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, oder kann diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
11.5. Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen mit der Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der von uns vertriebenen Erzeugnisse zur Verfügung.

12. Exportverbotsklausel
12.1. Dem Besteller ist es ausdrücklich untersagt, die bei uns bezogenen Waren zu exportieren, insbesondere nicht in die USA oder Kanada. Er verpflichtet sich, weder selbst die Waren zu exportieren, noch durch Dritte exportieren zu lassen. Ihm ist bekannt, dass in anderen Ländern andere Regeln über den Erwerb, Vertrieb und Zulassungsvoraussetzungen für die Nutzung von pyrotechnischen Produkten bestehen.
12.2. Der Besteller haftet für alle Schäden die im Ausland, insbesondere den USA oder Kanada durch unsere Waren, welche von ihm erworben wurden, verursacht werden.
12.3. Er wird uns in diesem Falle von allen etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter freistellen.

13. Bestimmungsgemäße Verwendung, Veränderungen
13.1. Jede Veränderung und nicht bestimmungsgemäße Verwendung, der von uns gelieferten Waren ist verboten.
13.2. Veränderungen und nicht bestimmungsgemäße Verwendung unserer Waren sind verboten und verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und können Haftungsansprüche, sowie Strafverfolgung nach sich ziehen.
13.3. Dies gilt auch für die Lesbarkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Texte wie Gebrauchsanweisungen, Produktinformationen und Zulassungsangaben. Das Verdecken, Überkleben oder Entfernen dieser Texte ist nicht zulässig.
13.4. Die Verwendung unserer Waren ist nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt.

14. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Anwendbares Recht, Gerichte, Teilnichtigkeit
15.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
15.2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die jeweils gültigen Bestimmungen über den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die am Umgang und Verkehr von pyrotechnischen Gegenständen sowie am Versand von Gefahrgütern beteiligten Personen unterwiesen sein müssen (u.a Kapitel 1.3 ADR).

 

Stand: 11.01.2023