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FAQ Privatpersonen

Hier beantworten wir Ihre Fragen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerk.

Allgemeines

Ja, jedoch nur Artikel der Kategorie 1 und Partyartikel (Achtung! Privatkunden aus Österreich und der Schweiz ausschließlich Partyartikel). Batterien etc. können Sie am Jahresende an den gesetzlichen Verkaufstagen im Einzelhandel erwerben.

Steht allerdings eine Hochzeit, ein Geburtstag oder ein anderes Ereignis an, welches Sie gern mit einem Feuerwerk bereichern möchten, können wir Ihnen unsere easybox wärmstens empfehlen.

Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber für den Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln (Kategorie 2) drei Verkaufstage. In der Regel sind dies die letzten drei Tage des Jahres (z. B. der 29., 30. und 31.12.). Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, so wird ein weiterer Verkaufstag vor dem ersten Verkaufstag hinzugefügt (in diesem Fall der 28.12.).

Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategoriezugehörigkeit ist, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gekennzeichnet.

Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk- Aufdruck „BAM-F1…”
(Klasse I: „BAM-PI….“)

Kategorie 2 : Kleinfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F2…”
(Klasse II: „BAM-PII….“)

Kategorie 3: Mittelfeuerwerk (früher Gartenfeuerwerk) – Aufdruck „BAM-F3…”
(Klasse III: „BAM-P/III….“)

Kategorie 4: Großfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F4…”
(Klasse IV: „BAM-P/IV….“)

Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen des Gegenstands aus der höchsten Kategorie.

Kategorie T: „Pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater”
z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper und -pulver sowie Knallkorken. Die Gegenstände werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2 eingeteilt.

Kategorie T1: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T1-…“
(Klasse T1: „BAM-PT1-…“)

Kategorie T2: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T2-…“
(Klasse T2: „BAM-PT2-…“)

Wer darf was erwerben?

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verwenden, wenn diese mit anderen pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 3:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3.

Feuerwerkskörper der Kategorie 4:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4.

Man unterscheidet im Handel zwischen den Kategorien 1 (Kleinstfeuerwerk) und 2 (Kleinfeuerwerk). Kleinstfeuerwerk (Kategorie 1) ist für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres freigegeben (siehe auch: ganzjähriges Feuerwerk). Anders verhält es sich bei Kategorie 2. Diese Produkte sind erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhältlich. Beachten Sie stets die Angaben auf der Verpackung der Feuerwerksartikel, bevor Sie diese Ihren Kindern aushändigen.
Kategorie 2 Feuerwerk darf ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar um 24:00 Uhr abgebrannt werden. Nicht abgebrannt werden dürfen diese außerdem in der unmittelbaren Umgebung von Krankenhäusern, Alters- bzw. Kinderheimen und Kirchen sowie Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern. Beachten Sie außerdem regionale Bestimmungen der zuständigen Behörden.
In den seltenen Fällen, in denen einer unserer Feuerwerksartikel nicht korrekt oder nicht vollständig zündet, ist Vorsicht das oberste Gebot. Versuchen Sie auf keinen Fall, das Feuerwerk erneut zu zünden! Warten Sie mindestens fünfzehn Minuten in sicherem Abstand ab, ob noch etwas passiert. Ist in dieser Zeit nichts mehr passiert, können die Artikel mit Wasser überschüttet oder in Wasser getaucht und anschließend entsorgt werden.
Alle unsere Feuerwerkskörper werden bereits während der Produktion sowie ein zweites Mal nach dieser ausführlichst durch von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) auditierte Unternehmen auf eventuelle Sicherheitslücken überprüft. Wir versichern Ihnen, dass wir unser Möglichstes tun, um den Umgang mit Feuerwerkskörpern so sicher wie möglich für Sie zu machen.

Hier gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien vor. Die Menge der jeweiligen Effektsubstanz in den einzelnen Feuerwerksartikeln hängt von der Klassifizierung ab.

  • Ein Silvesterfeuerwerksartikel der Kategorie 2 (z. B. ein Vulkan) darf bis zu 50 g Effektmenge beinhalten.
  • Kombinations-, Batterie- bzw. Verbundfeuerwerksartikel dürfen laut Gesetzgeber bis zu 500 g Effektsubstanz enthalten.
  • Feuerwerkskörper der Klasse 4 (Großfeuerwerk) können je nach Kaliber mehrere Kilogramm Effektsubstanz beinhalten.
  • Ausnahme: Raketen
    Der Gesetzgeber beschränkt die Effektsubstanz auf 20 g pro Rakete für den freien Verkauf am Jahresende.

    Online-Shop

    Ja, jedoch nur Artikel der Kategorie 1 und Partyartikel (Achtung! Privatkunden aus Österreich und der Schweiz ausschließlich Partyartikel). Batterien etc. können Sie am Jahresende an den gesetzlichen Verkaufstagen im Einzelhandel erwerben.

    Steht allerdings eine Hochzeit, ein Geburtstag oder ein anderes Ereignis an, welches Sie gern mit einem Feuerwerk bereichern möchten, können wir Ihnen unsere easyboxen wärmstens empfehlen.

    Sie können bei uns ganz bequem auf folgende Arten bezahlen:

    Zahlung per Kreditkarte:
    Hier können Sie unter den führenden Kreditkartenanbietern wählen (American Express, MasterCard, Visa). Sie geben dazu einfach die Kreditkartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte sowie das Kreditkarteninstitut an. Die Übertragung Ihrer Kartendaten erfolgt über eine sichere SSL-Verbindung. Es werden keine Kreditkartendaten bei uns gespeichert. Hier ist der Missbrauch ausgeschlossen. Sie können uns Ihre Karten-Daten auch telefonisch durchgeben. Innerhalb von 4 Wochen wird der Betrag dann automatisch Ihrem Kreditkartenkonto belastetet. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.

    Zahlung per PayPal:
    Sie können bei uns auch sicher und einfach per PayPal bezahlen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zu PayPal weitergeleitet. Wenn Sie schon PayPal Kunde sind, können Sie sich dort mit Ihren Benutzerdaten anmelden und die Zahlung durchführen. Sie haben noch kein PayPal-Konto? Sie können ein PayPal Konto eröffnen oder sich alternativ als Gast anmelden und anschließend die Zahlung bestätigen. Sobald wir den Zahlungseingang feststellen, geht Ihre Bestellung umgehend in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.

    Zahlung per Sofortüberweisung:
    Wenn Sie weder Ihre Kontendaten weitergeben noch ein Paypal-Konto anlegen wollen, ist die Sofortüberweisung eine gute Alternative. Haben Sie Sofortüberweisung als Zahlungsweg ausgewählt, werden Sie zum Ende des Bestellvorganges im Laufe eines mehrstufigen Authentifizierungsverfahrens auf ein Überweisungsformular weitergeleitet, auf dem die Empfängerdaten und der Betrag bereits hinterlegt wurden. Sie brauchen nur noch Ihre Daten ergänzen und die Transaktion per TAN zu bestätigen. Sobald wir den Zahlungseingang feststellen können, geht Ihre Bestellung in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.

    Zahlung per Vorkasse:
    Natürlich können Sie auch per Vorauskasse bezahlen, allerdings dauert hier der Versand etwas länger, da die Ware erst nach Zahlungseingang versendet wird. Auch hier entstehen keine Nachnahmekosten.

    Die Versandkosten für Feuerwerk sind höher als bei „normaler Ware“, da es sich hier um Gefahrgut handelt und sich daher besondere Anforderungen an die Logistikkette stellen.

    Bestellen Sie Artikel unterschiedlicher Gefahrgutklassen, so fallen für die gesamte Sendung stets die Versandkosten der höchsten Gefahrgutklasse an.
    Bei Selbstabholung entfallen die Versandkosten selbstverständlich.

    Alle Details und Infos zu Versandkosten finden Sie hier.

    Unsere Feuerwerksartikel können Sie innerhalb der gesetzlichen Verkaufstage am Ende des Jahres im Einzelhandel verschiedenster Branchen erwerben. Sie finden diese z. B. in Baumärkten, im Büro-, Schreibwaren- und Zeitschriftenfachhandel, bei Dekorations- und Partyartikelhändlern, Spielwarenhändlern und Lebensmittelhändlern. Händler, die unsere Artikel vertreiben, sind meist anhand diverser Werbeartikel zu erkennen, beispielsweise einer großen NICO Rakete oder eines Werbebanners.

    Artikel

    Im linken Bereich und oben rechts auf der Webseite finden Sie die Funktion Artikel suchen. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt nach einer Artikelnummer zu suchen. Falls Sie eine spezielle Warengruppe suchen, z.B. Raketen, dann geben Sie in das Feld Warengruppe einfach den Begriff [Rakete] ein. Sie erhalten anschließend alle Warengruppen in denen Raketen enthalten sind (lose Raketen, Raketen im Beutel usw.). Sie können jedoch auch direkt nach Artikelbezeichnungen Farben usw. suchen.

    Durch das Anklicken der Artikelabbildung erhalten Sie in einem neuen Fenster eine größere Abbildung sowie zahlreiche Detailinformationen zu Abbrennzeit, Inhalt pro Einheit, EAN-Code, Verfügbarkeit, eine Artikelbeschreibung, usw. Die grünen, roten oder gelben Punkte geben hierbei Auskunft über die Verfügbarkeit des Artikels:

    “grüner Punkt”: Der Artikel ist sofort verfügbar,
    “gelber Punkt”: Der Artikel derzeit nicht am Lager, Zulauf zu einem späteren Zeitpunkt,
    “roter Punkt”: Der Artikel ist derzeit ausverkauft

    Garantie

    Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, haben Sie selbstverständlich eine Rückgabe- bzw. Umtauschgarantie!
    Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie dieses erstanden haben.

    Umwelt

    Wenn Sie sich – so wie wir – um die Umweltfaktoren Gedanken machen versichern wir Ihnen, dass wir unsere Verpackungen unseren Möglichkeiten entsprechend stets auf das Minimum reduzieren. Lesen Sie hierzu auch die Rubik “Umwelt“. Die Verpackung dient Ihrer Sicherheit. Sie muss stabil und brandsicher sein. Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, dürfen und wollen wir hier nicht sparen. Natürlich können auch Sie hier einen Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten, indem Sie den angefallenen Müll sachgerecht entsorgen.

    Der VPI (Verband der Pyrotechnischen Industrie) gibt hierzu die nachfolgende Empfehlung zum Umgang mit Feuerwerk heraus:

    Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise leere Feuerwerksrohrbatterien oder Raketen mit Leistäben, die vollständig funktioniert haben, können aufgrund der Umsetzung der explosionsgefährlichen Stoffe nach ausreichender Abkühlung (beispielsweise über Nacht) in der Restmülltonne entsorgt werden.

    Bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, sind noch explosionsgefährliche Stoffe in den Gegenständen enthalten. Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren sind diese Feuerwerkskörper keinesfalls erneut anzuzünden sondern nach ausreichender Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen.

    Feuerwerkskörper mit einer Altzulassung (beispielsweise BAM-PII-XXXX) dürfen nicht mehr verwendet werden und sind möglichst in Originalverpackung ebenfalls bei einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen.

    Schweiz

    Nein, schweizerische Endverbraucher können unsere Artikel ausschließlich im Fachhandel erwerben.
    Unsere Artikel können in der Schweiz im Fachhandel erworben werden. Händler, die NICO Produkte verkaufen, erkennt man meist an entsprechenden Bannern, aufblasbaren Raketen oder ähnlichen Werbemitteln.
    Produkte der Kategorie F1 erhalten Sie unterjährig in den entsprechenden Geschäften, während der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorien F2 und F3 oftmals in Zelten oder im freien Gelände stattfindet.

    Firefly

    Nein, gibt es nicht. In einer selbst erstellten Show müssen die Kanäle mit einem Abstand von 2 Sekunden gesetzt werden, da das FireFly Zündsystem eine kurze “Ladezeit” benötigt. Die Zündung selbst findet jedoch zur selben Zeit statt wie in der App angezeigt statt. Verwenden Sie mehr als ein FireFly-Modul, können mehrere Kanäle gleichzeitig oder auf Wunsch auch mit einer minimalen Verzögerung voneinander gezündet werden.

    Ja, alternativ zu den empfohlenen Duracell 1,5V D Alkaline Batterien können Sie auch wiederaufladbare Akkus verwenden.

    Nein, das ist nicht möglich. Die Planung der Show kann ausschließlich auf Ihrem mobilen Endgerät (Tablet, Mobiltelefon) erfolgen.
    Da FireFly 2 Sekunden “Ladezeit” pro Zündung benötigt, ist das mit einem einzelnen Zündmodul nicht möglich. Werden jedoch mehrere FireFly Zündmodule zusammen genutzt, können mehrere Kanäle gleichzeitig gezündet werden. Es können bis zu 6 FireFlys auf einmal miteinander verbunden werden. So erhalten Sie insgesamt bis zu 90 Zündkanäle, von denen 6 Kanäle gleichzeitig gezündet werden können.
  • Kontrollieren Sie, ob Sie in den Geräteeinstellungen (nicht in der FireFly App) den Zugriff auf Ihre Musik erlaubt haben. Bei Apple iOS Geräten nennt sich diese Einstellung beispielsweise „Musik und Apple Musik“ und ist zu finden unter “Einstellungen” -> “FireFly”.
  • Außerdem muss die „Musik“ App von Apple, welche von Hause aus installiert ist, auf dem Gerät sein.
  • Applikation löschen und neu installieren.
  • Kompatibel sind mehrere Bluetooth FireFly Geräte (bis zu 6 Geräte)
  • Oder alle Wi-Fi Geräte (FireFly Plus, FireFly Mini und FireFly mit Upgrade)
  • Verbinden Sie Ihr Smartphone / Tablet mit einer FireFly (welche sich im roten Feuer-Modus befindet). Anschließend schalten Sie die anderen Geräte ein und wechseln diese in den blauen Wi-Fi Mesh Modus. Jetzt bauen alle FireFly Geräte, welche sich im blauen Wi-Fi Mesh Modus befinden, eine Verbindung mit der primären FireFly auf, welche sich im roten Feuer-Modus befindet.
  • In der App befindet sich im Untermenü „FireFly Plus“ oben rechts ein Einstellungsmenü. Hier befindet sich ein Refresh Button, der durch einen Kreis mit Pfeilen zu erkennen ist. Betätigen Sie diesen mehrmals. Schalten Sie eine neue FireFly dazu, muss auch an dieser Stelle wieder der Refresh Button gedrückt werden. In der Liste in den Einstellungen müssten nun alle Geräte aufgeführt werden.
  • Für ein Update auf die neueste Firmware benötigen Sie ein Smartphone oder ein Tablet mit einer mobilen Internet Verbindung, mit dem Sie außerdem einen persönlichen Hotspot aufmachen können.
  • Diesen Hotspot benennen sie „TITANUPDATE“ (alle Buchstaben groß geschrieben). Bei vielen Geräten ist es nicht möglich dem Hotspot einen eigenen Namen zu geben: Dann benennen Sie einfach den Gerätenamen in „TITANUPDATE“ um.
  • Tipp: Schreiben Sie sich Ihren normalen Gerätenamen auf, damit Sie Ihr Gerät anschließend wieder genauso benennen. Auch das Passwort für den Persönlichen Hotspot ändern Sie in „TITANUPDATE“ (ebenfalls mit groß geschriebenen Buchstaben).
  • Anschließend aktivieren Sie den persönlichen Hotspot.
  • Nun schalten Sie Ihr FireFly Gerät ein. Besitzen Sie mehrere FireFly Geräte, updaten Sie diese nur nacheinander um Störungen in der Verbindung zu vermeiden.
  • Um bei der FireFly in den Update-Modus zu gelangen, betätigen Sie den Modus-Knopf, welcher sich unter dem EIN/AUS-Knopf befindet, zweimal bis der Knopf dauerhaft und gleichzeitig rot und blau leuchtet.
  • Das Gerät wird sich jetzt mit Ihrem Smartphone oder Tablet verbinden und die neue Firmware aus der Cloud ziehen. Bei einigen Geräten erkennen Sie die Verbindung an einem blauen Symbol oben in der Ecke Ihres Displays.
  • Das Herunterladen der neuen Firmware kann je nach Gerät und Verbindung zum Internet wenige Sekunden und bis zu 4 Minuten dauern.
  • Nach dem Update leuchtet das FireFly Gerät auf, macht wie beim Start einen Check aller Kanäle und wechselt automatisch in den normalen roten Feuer-Modus zurück.
  • Sollte das Update fehlgeschlagen sein, versuchen Sie es erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt. Sie erkennen es an der Versionsnummer in der FireFly App oder daran, dass die FireFly nicht in den Feuer Modus zurück wechselt. Ein Fehlschlagen kann vorkommen durch eine schlechte Verbindung zu unserem Server.
  • Die Batterien reichen für ca. 300 Zündungen. Bitte beachten Sie, dass enorme Kälte oder Hitze die Haltbarkeit der Batterien negativ beeinflussen kann. Ist das Gerät längere Zeit nicht in Verwendung, entnehmen Sie bitte die Batterien bis zum nächsten Gebrauch.

    Mischen Sie keine gebrauchten Batterien mit neuen oder Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften. Verwenden Sie ausschließlich 1,5V D Alkaline-Batterien (Empfehlung: Duracell) für dieses Gerät.

    Die Standortfreigae dient der Erkennung des Landes, in dem das Gerät angewendet wird. Dies ist notwendig, um die jeweiligen Ländereinstellungen berücksichtigen zu können.
    Neue Zündkabel mit einer Länge von drei bzw. fünf Metern finden Sie in unserem Onlineshop unter Zündmittel.
    Dieser Wert ist von den jeweiligen zu zündenden Feuerwerksartikeln abhängig. Sie finden die erforderlichen Informationen auf dem Feuerwerkskörper.

    Verlieren Sie vor der Zündung die Verbindung zum Zündmodul, kann das Feuerwerk nicht gezündet werden. Wurde die Show hingegen bereits gestartet, kann man sich aus dem Bluetooth-Bereich entfernen, die Show läuft dann weiter.

    Warnung: Bewegen Sie sich außerhalb des Bluetooth-Bereichs, ist die Einleitung eines Notfall-Stopps nicht mehr möglich!

    Mit dem funkgesteuerten FireFly Zündmodul beträgt die Reichweite 50 Meter.

    Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, dass Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.

    Ist das Verbindungskabel nicht ordnungsgemäß an das Modul angeschlossen oder die Heizspirale innerhalb des Clips defekt, wird keine der beiden Kontrollleuchten aufleuchten. Kann das Kabel nicht mehr ordnungsgemäß angeschlossen werden, tauschen Sie dieses bitte aus.

    Ein Zündclip muss erneuert werden, wenn die beiden Kontrolleuchten (rot & grün) am Kanal beim Einstecken des Kabels nicht mehr aufleuchten. Die Kontrollleuchten am Kanal leuchten beide, wenn Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.

    Versuchen Sie nicht, die Kabel oder Clips zu reparieren. Dies könnte zu einem Kurzschluss führen.

    Neue Clips mit 3 m bzw 5 m Kabeln erhalten Sie hier.

    FireFly harmoniert mit allen iOS-Geräten ab iOS 6. Dazu zählen:

  • iPhone 5 und höher
  • iPad 4. Gen. und höher
  • Alle iPad Air, Mini und Pro
  • Um sich erfolgreich mit FireFly koppeln zu können, benötigen Sie die Bluetooth Version 4.2 oder höher. Auch Bluetooth LE wird unterstützt.

    Folgende Android-Versionen sind mit FireFly kompatibel:

  • 5.x Lollipop
  • 6.x Marshmallow
  • 7.x Nougat
  • Das FireFly Zündsystem unterliegt grundsätzlich keiner Herstellerbindung.
    Im Showmodus der FireFly App finden Sie im integrierten Produktkatalog eine Auswahl von über 100 NICO-Artikeln aus den Bereichen Batterie- und Verbundfeuerwerk, Vulkane, Fontänen und Böller, die Sie für Ihre individuelle FireFly Show verwenden können.
    Im Modus “Manuelle Zündung” können Sie sowohl NICO-Artikel als auch Artikel eines anderen Herstellers anschließen und zünden.


    WICHTIG: Verwenden Sie für die Zündung mit FireFly keine aufsteigenden Artikel (z. B. Raketen). Dies kann zu schweren Personen- und Geräteschäden führen.

    Nein, Sie benötigen lediglich eine aktive Bluetooth-Verbindung sowie eine Standortfreigabe.

    Kanal 8 und 10 funktionieren im manuellen Zündmodus einzeln nicht, sie sind jedoch keineswegs defekt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Optimierung der Energieverwaltung, die die Lebensdauer der Batterien verlängern soll. Alle 13 weiteren Kanäle funktionieren ganz regulär und können problemlos unabhängig voneinander gezündet werden.

    Um Kanal 8 und 10 wie gewohnt bedienen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die vorherigen Kanäle angeschlossen sind.

    Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, ob Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind. Bei der Sendung des Zündimpulses gehen beide Lämpchen kurz aus.

    Leuchten alle Lämpchen und glüht der Glühdraht trotzdem nicht oder nur kurz oder schwach, liegt es wahrscheinlich am Verbrauchsstatus der Batterien.

    Mehr zum Thema Batterien finden Siehier.

    Möglicherweise verwendet ihr Gerät einen veralteten oder inkompatiblen PDF-Reader.

    Überprüfen Sie, ob das entsprechende Tool ordnungsgemäß installiert wurde und funktionstüchtig ist.
    Dafür können Sie beispielsweise andere PDF-Dokumente mit dem Programm öffnen.

    Unser Tipp: Der kostenlose PDF-Reader im Google Play Store leistet hier gute Dienste.

    Die App finden Sie unter dem Namen Titan FireFly. Sie ist ab Android Version 5.0 im Google Playstore bzw. für IOS Geräte mit Lightning-Port (ab iPhone 5) im App Store erhältlich.

    Wenn sich Ihr Android-Gerät nicht mit FireFly koppeln lässt, gibt es mehrere mögliche Ursachen.

    1. Ihre Bluetooth-Version ist möglicherweise älter als Version 4.2
    2. Sie befinden sich außerhalb des Bluetooth-Wirkungsradius von ca. 80 Metern.
    3. Ihr mobiles Endgerät benutzt Android Version 8.0 oder höher.

    Der Produktentwickler gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach mit Android 8.0 und höher Verbindungsabbrüche oder gar eine Unmöglichkeit zur Kopplung mit FireFly auftraten. Dieses Problem bezieht sich nicht ausschließlich auf FireFly, sondern auch auf Autos, Kopfhörer und mobile Lautsprecher, die mit den vorherigen Android-Versionen problemlos harmonierten. Es heißt Google arbeite an dem Problem, wann dieses jedoch behoben sein würde, ist derzeit noch unbekannt.

    Sollten Sie im Besitz eines Apple- oder eines anderen Android-Geräts sein (Version 5.x bis 7.x), verwenden Sie vorerst bitte dieses als Steuerung.

    Um zu überprüfen, welches Betriebssystem Ihr Mobiltelefon nutzt, gehen Sie bitte wie folgt vor (Bezeichnungen können je nach Gerät abweichen):

    > Öffnen Sie “Einstellungen”
    > Wählen Sie “Geräteinformationen”
    > Gehen Sie zu “Softwareinformationen”
    > Android Version _____

    Android-Geräte, deren Betriebssystem Android 5.x bis 7.x beinhaltet sowie Apple-Geräte ab iOS 6 (z.B. iPhone 5 und höher).
    Sie benötigen außerdem Bluetooth Version 4.2, um Ihr Gerät mit FireFly koppeln zu können.

    easybox

    Nein, eine pyrotechnische Ausbildung ist für den Erwerb und die Verwendung der easybox nicht nötig.

    Grundsätzlich gilt:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengV sind, dürfen ein Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) auch in Abwesenheit eines Pyrotechnikers zünden bzw. veranstalten.

    Die easybox ist die einfache und sichere Möglichkeit für Jedermann, ein effektvolles Feuerwerk zu zünden.

    Sie ist in 5 verschiedenen Modul-Varianten erhältlich, die sich in Start, Erweiterung und Finale unterteilen und somit viele Kombinationsmöglichkeiten für eine abwechslungsreiche und spektakuläre Feuerwerksshow ermöglichen.

    Ebenso sind vorgefertigte Pakete, bestehend aus mehreren Modulen, als komplette Show erhältlich. Mit dem Erwerb eines unserer easybox-Pakete kommen Sie zusätzlich in den Genuss eines Paketpreisvorteils.

    Unsere easyboxen sind als Einzelmodule zum selbst Kombinieren und in vorgefertigten Paketen erhältlich.
    5 verschiedene Module in unterschiedlichen Kombinationen ergeben unsere easybox-Pakete.

    Alle unsere Module finden Sie in unserem Shop.

    Sicherheitshinweise zur easybox:
    Die easybox sollte einen festen und ebenen Stand haben. Nicht auf verschneite oder vereiste Flächen stellen! Nach dem Zünden zügig vom Feuerwerk entfernen.
    Als Sicherheitsabstand zu Personen und gefährdeten Gebäuden empfehlen wir eine Entfernung von mindestens 25 Metern.

    Sicherheitshinweise zum Lichtbild:
    Die Zündung eines Lichtbildes erfolgt an der Rückseite der Platte. Nach dem Zünden zügig vom Lichtbild entfernen.
    Hier gilt ein Sicherheitsabstand von 8 Metern.

    TDie easyboxen verfügen über eine CE-Klassifizierung und unterliegen einer regelmäßigen Qualitätssicherung. Auch die Lichterbilder wurden von der BAM (Bundesamt für Materialprüfung) geprüft und CE zertifiziert.

    easyboxen sind Feuerwerke der Kategorie 2 und können ausschließlich an Silvester ohne Genehmigung gezündet werden. An allen anderen Tagen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengV.

    Als erstes sollten Sie telefonisch bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach einer Feuerwerksgenehmigung fragen. Erfragen Sie, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wie hoch die Kosten dafür sind und ob es einen festen Vordruck für den Antrag gibt.

    Gibt es für die Gestaltung des Antrags keine Formvorschriften, können Sie auch unser Formular verwenden. Einfach Antrag ausfüllen und abgeben. Nur durch Vorlage der Genehmigung können Sie die Easybox bei uns bestellen.

    Der Abbrand von Lichterbildern ist auf privatem Gelände genehmigungsfrei. Hierfür benötigen wir von Ihnen lediglich eine T1-Bestätigungund eine Ausweiskopie für den Altersnachweis.

    Nein, eine pyrotechnische Ausbildung ist für den Erwerb und die Verwendung der easybox nicht nötig.

    Grundsätzlich gilt:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengV sind, dürfen ein Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) auch in Abwesenheit eines Pyrotechnikers zünden bzw. veranstalten.

    Um die easybox bestellen zu können, benötigen Sie eine spezielle Genehmigung und müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Das Antragsformular für die Genehmigung finden Sie hier. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch weiter:

    Tel: 030 / 720 080 – 1040

    Lieferungen ins Ausland sind nach Rücksprache möglich.

    Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns über unser Kontaktformular oder einfach telefonisch in Verbindung: +49 30 / 720 080 – 1040.
    Sobald uns die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt und die Zahlung (per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal) erfolgt ist.

    Das ist bisher nicht vorgekommen...

    Wir würden dann aber natürlich einen Austausch vornehmen oder - falls ein Austausch nicht mehr rechtzeitig möglich wäre - auch eine Rücknahme veranlassen.
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Der Transport (Gefahrgut) dauert 3-7 Werktage.
    Gerne können Sie auch frühzeitig bestellen und sich die Ware zu einem späteren Termin liefern lassen.
    Sollte nach ca. 2 Minuten keine Zündung stattfinden, haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Litze (Reservelitze) zu zünden.
    Die Reservelitze befindet sich am extra gekennzeichneten grünen Feld.

    1. Öffnen Sie die easybox-Module am genehmigten Abbrandplatz durch Ziehen an der Aufreißlasche am Karton, entfernen Sie das Oberteil des Kartons und positionieren Sie die easybox-Module wie im beiliegenden Aufpauplan beschrieben. 2. Verbinden Sie die Module gemäß mitgelieferter Anleitung mit den beiliegenden easybox-Verbundzündschnüren. 3. Starten Sie Ihr Feuewerk durch Zünden der Anzündschnur am Startermodul.

    Nach dem einmaligen Zünden zügig mindestens 8 Meter vom Feuerwerk entfernen!
    Wir empfehlen den Zuschauern einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern.

    Der VPI (Verband der Pyrotechnischen Industrie) gibt hierzu die nachfolgende Empfehlung zum Umgang mit Feuerwerk heraus:

    Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise leere Feuerwerksrohrbatterien oder Raketen mit Leistäben, die vollständig funktioniert haben, können aufgrund der Umsetzung der explosionsgefährlichen Stoffe nach ausreichender Abkühlung (beispielsweise über Nacht) in der Restmülltonne entsorgt werden.

    Bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, sind noch explosionsgefährliche Stoffe in den Gegenständen enthalten. Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren sind diese Feuerwerkskörper keinesfalls erneut anzuzünden sondern nach ausreichender Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen

    Feuerwerkskörper mit einer Altzulassung (beispielsweise BAM-PII-XXXX) dürfen nicht mehr verwendet werden und sind möglichst in Originalverpackung ebenfalls bei einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen.