Steht allerdings eine Hochzeit, ein Geburtstag oder ein anderes Ereignis an, welches Sie gern mit einem Feuerwerk bereichern möchten, können wir Ihnen unsere easybox wärmstens empfehlen.
Hier beantworten wir Ihre Fragen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerk.
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber für den Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln (Kategorie 2) drei Verkaufstage. In der Regel sind dies die letzten drei Tage des Jahres (z. B. der 29., 30. und 31.12.). Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, so wird ein weiterer Verkaufstag vor dem ersten Verkaufstag hinzugefügt (in diesem Fall der 28.12.).
Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategoriezugehörigkeit ist, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gekennzeichnet.
Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk- Aufdruck „BAM-F1…”
(Klasse I: „BAM-PI….“)
Kategorie 2 : Kleinfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F2…”
(Klasse II: „BAM-PII….“)
Kategorie 3: Mittelfeuerwerk (früher Gartenfeuerwerk) – Aufdruck „BAM-F3…”
(Klasse III: „BAM-P/III….“)
Kategorie 4: Großfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F4…”
(Klasse IV: „BAM-P/IV….“)
Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen des Gegenstands aus der höchsten Kategorie.
Kategorie T: „Pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater”
z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper und -pulver sowie Knallkorken. Die Gegenstände werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2 eingeteilt.
Kategorie T1: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T1-…“
(Klasse T1: „BAM-PT1-…“)
Kategorie T2: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T2-…“
(Klasse T2: „BAM-PT2-…“)
Wer darf was erwerben?
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verwenden, wenn diese mit anderen pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 3:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3.
Feuerwerkskörper der Kategorie 4:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4.
Man unterscheidet im Handel zwischen den Kategorien 1 (Kleinstfeuerwerk) und 2 (Kleinfeuerwerk). Kleinstfeuerwerk (Kategorie 1) ist für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres freigegeben (siehe auch: ganzjähriges Feuerwerk). Anders verhält es sich bei Kategorie 2. Diese Produkte sind erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhältlich. Beachten Sie stets die Angaben auf der Verpackung der Feuerwerksartikel, bevor Sie diese Ihren Kindern aushändigen.
Kategorie 2 Feuerwerk darf ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar um 24:00 Uhr abgebrannt werden. Nicht abgebrannt werden dürfen diese außerdem in der unmittelbaren Umgebung von Krankenhäusern, Alters- bzw. Kinderheimen und Kirchen sowie Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern. Beachten Sie außerdem regionale Bestimmungen der zuständigen Behörden.
In den seltenen Fällen, in denen einer unserer Feuerwerksartikel nicht korrekt oder nicht vollständig zündet, ist Vorsicht das oberste Gebot. Versuchen Sie auf keinen Fall, das Feuerwerk erneut zu zünden! Warten Sie mindestens fünfzehn Minuten in sicherem Abstand ab, ob noch etwas passiert. Ist in dieser Zeit nichts mehr passiert, können die Artikel mit Wasser überschüttet oder in Wasser getaucht und anschließend entsorgt werden.
Alle unsere Feuerwerkskörper werden bereits während der Produktion sowie ein zweites Mal nach dieser ausführlichst durch von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) auditierte Unternehmen auf eventuelle Sicherheitslücken überprüft. Wir versichern Ihnen, dass wir unser Möglichstes tun, um den Umgang mit Feuerwerkskörpern so sicher wie möglich für Sie zu machen.
Hier gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien vor. Die Menge der jeweiligen Effektsubstanz in den einzelnen Feuerwerksartikeln hängt von der Klassifizierung ab.
– Ein Silvesterfeuerwerksartikel der Kategorie 2 (z. B. ein Vulkan) darf bis zu 50 g Effektmenge beinhalten.
– Kombinations-, Batterie- bzw. Verbundfeuerwerksartikel dürfen laut Gesetzgeber bis zu 500 g Effektsubstanz enthalten.
– Feuerwerkskörper der Klasse 4 (Großfeuerwerk) können je nach Kaliber mehrere Kilogramm Effektsubstanz beinhalten.
Ausnahme: Raketen
Der Gesetzgeber beschränkt die Effektsubstanz auf 20 g pro Rakete für den freien Verkauf am Jahresende.
Ja, jedoch nur Artikel der Kategorie 1 und Partyartikel (Achtung! Privatkunden aus Österreich und der Schweiz ausschließlich Partyartikel). Batterien etc. können Sie am Jahresende an den gesetzlichen Verkaufstagen im Einzelhandel erwerben.
Steht allerdings eine Hochzeit, ein Geburtstag oder ein anderes Ereignis an, welches Sie gern mit einem Feuerwerk bereichern möchten, können wir Ihnen unsere easyboxen wärmstens Empfehlen.
Sie können bei uns ganz bequem auf folgende Arten bezahlen:
Zahlung per Kreditkarte:
Hier können Sie unter den führenden Kreditkartenanbietern wählen (American Express, MasterCard, Visa).
Sie geben dazu einfach die Kreditkartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte sowie das Kreditkarteninstitut an. Die Übertragung Ihrer Kartendaten erfolgt über eine sichere SSL-Verbindung. Es werden keine Kreditkartendaten bei uns gespeichert. Hier ist der Missbrauch ausgeschlossen. Sie können uns Ihre Karten-Daten auch telefonisch durchgeben. Innerhalb von 4 Wochen wird der Betrag dann automatisch Ihrem Kreditkartenkonto belastetet. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Zahlung per PayPal:
Sie können bei uns auch sicher und einfach per PayPal bezahlen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zu PayPal weitergeleitet. Wenn Sie schon PayPal Kunde sind, können Sie sich dort mit Ihren Benutzerdaten anmelden und die Zahlung durchführen. Sie haben noch kein PayPal-Konto? Sie können ein PayPal Konto eröffnen oder sich alternativ als Gast anmelden und anschließend die Zahlung bestätigen.
Sobald wir den Zahlungseingang feststellen, geht Ihre Bestellung umgehend in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Zahlung per Sofortüberweisung:
Wenn Sie weder Ihre Kontendaten weitergeben noch ein Paypal-Konto anlegen wollen, ist die Sofortüberweisung eine gute Alternative. Haben Sie Sofortüberweisung als Zahlungsweg ausgewählt, werden Sie zum Ende des Bestellvorganges im Laufe eines mehrstufigen Authentifizierungsverfahrens auf ein Überweisungsformular weitergeleitet, auf dem die Empfängerdaten und der Betrag bereits hinterlegt wurden. Sie brauchen nur noch Ihre Daten ergänzen und die Transaktion per TAN zu bestätigen. Sobald wir den Zahlungseingang feststellen können, geht Ihre Bestellung in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
Zahlung per Vorkasse:
Natürlich können Sie auch per Vorauskasse bezahlen, allerdings dauert hier der Versand etwas länger, da die Ware erst nach Zahlungseingang versendet wird. Auch hier entstehen keine Nachnahmekosten.
Weitere Informationen zu unserem Shop erhalten Sie hier.
Die Versandkosten für Feuerwerk sind höher als bei „normaler Ware“, da es sich hier um Gefahrgut handelt und sich daher besondere Anforderungen an die Logistikkette stellen.
Bestellen Sie Artikel unterschiedlicher Gefahrgutklassen, so fallen für die gesamte Sendung stets die Versandkosten der höchsten Gefahrgutklasse an.
Bei Selbstabholung entfallen die Versandkosten selbstverständlich.
Alle Details und Infos zu Versandkosten finden Sie hier.
In unserer Anleitung finden Sie alle Infos zur Anmeldung für Händler & Pyrotechniker, Anmeldung für Neukunden und eine Übersicht über wichtige Funktionen im Shop.
Hier können Sie unsere Anleitung für den NICO Shop herunterladen.
Unsere Feuerwerksartikel können Sie innerhalb der gesetzlichen Verkaufstage am Ende des Jahres im Einzelhandel verschiedenster Branchen erwerben. Sie finden diese z. B. in Baumärkten, im Büro-, Schreibwaren- und Zeitschriftenfachhandel, bei Dekorations- und Partyartikelhändlern, Spielwarenhändlern und Lebensmittelhändlern. Händler, die unsere Artikel vertreiben, sind meist anhand diverser Werbeartikel zu erkennen, beispielsweise einer großen NICO Rakete oder eines Werbebanners.
Im linken Bereich und oben rechts auf der Webseite finden Sie die Funktion Artikel suchen. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt nach einer Artikelnummer zu suchen. Falls Sie eine spezielle Warengruppe suchen, z.B. Raketen, dann geben Sie in das Feld Warengruppe einfach den Begriff [Rakete] ein. Sie erhalten anschließend alle Warengruppen in denen Raketen enthalten sind (lose Raketen, Raketen im Beutel usw.). Sie können jedoch auch direkt nach Artikelbezeichnungen Farben usw. suchen.
Durch das Anklicken der Artikelabbildung erhalten Sie in einem neuen Fenster eine größere Abbildung sowie zahlreiche Detailinformationen zu Abbrennzeit, Inhalt pro Einheit, EAN-Code, Verfügbarkeit, eine Artikelbeschreibung, usw. Die grünen, roten oder gelben Punkte geben hierbei Auskunft über die Verfügbarkeit des Artikels:
“grüner Punkt”: Der Artikel ist sofort verfügbar,
“gelber Punkt”: Der Artikel derzeit nicht am Lager, Zulauf zu einem späteren Zeitpunkt,
“roter Punkt”: Der Artikel ist derzeit ausverkauft
Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, haben Sie selbstverständlich eine Rückgabe- bzw. Umtauschgarantie!
Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie dieses erstanden haben.
Möchten Sie während des Jahres Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 (sog. Silvester-Feuerwerk) abbrennen? Hierzu benötigen Sie eine Bezugsgenehmigung (zur Vorlage bei Ihrem Händler) und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.
Sie füllen ganz einfach den vorgedruckten Antrag komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll:
Antragsteller: (Name und Privatanschrift)
Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes
Begründung:
Hochzeitsfeiern, besondere Geburtstage, Jubiläen, Firmengründungen u.ä.
Durchführung durch:
Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt.
Datum der Veranstaltung
Veranstaltungsort:
genaue Anschrift des Veranstaltungsortes
Ort, Datum, Unterschrift
Je nach Veranstaltungsort kann das zuständige Ordnungsamt Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöschgeräten) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr für z.B. reetgedeckte Häuser ausgeht (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.
Bitte beachten: Der Antrag sollte dem Ordnungsamt mindestens 14 Tage vor dem Abbrandtermin vorliegen.
Falls Sie das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muss auch eine Zustimmung des Grundstückbesitzers eingereicht werden.
Tipp: Um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern, sollten Sie eine grobe Skizze vom Abbrandort gleich bei der Antragstellung einreichen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. in Berlin € 51.-
Sollte eine Ortsbesichtigung notwendig sein (falls der Behörde der Abbrandort nicht bekannt ist), fallen dort zusätzliche Kosten an. In vielen Gemeinden sind die Gebühren jedoch erheblich geringer oder es werden die Genehmigungen sogar gebührenfrei erteilt.
Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden.
Beispiele für Kategorie-2-Feuerwerk:
Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung.
Unser Verbundfeuerwerk ist hier von Vorteil, da eine Zündung mehrere aufeinanderfolgende Effekte auslöst. Oder aber Sie entscheiden sich für eines der durch unsere Feuerwerker zusammengestellten Sortimente: Paris, Berlin und New York.
Weitere Informationen zum Thema Genehmigungen erhalten sie hier.
Wenn Sie sich – so wie wir – um die Umweltfaktoren Gedanken machen versichern wir Ihnen, dass wir unsere Verpackungen unseren Möglichkeiten entsprechend stets auf das Minimum reduzieren. Lesen Sie hierzu auch die Rubik “Umwelt“. Die Verpackung dient Ihrer Sicherheit. Sie muss stabil und brandsicher sein. Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, dürfen und wollen wir hier nicht sparen. Natürlich können auch Sie hier einen Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten, indem Sie den angefallenen Müll sachgerecht entsorgen.
Der VPI (Verband der Pyrotechnischen Industrie) gibt hierzu die nachfolgende Empfehlung zum Umgang mit Feuerwerk heraus:
Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise leere Feuerwerksrohrbatterien oder Raketen mit Leistäben, die vollständig funktioniert haben, können aufgrund der Umsetzung der explosionsgefährlichen Stoffe nach ausreichender Abkühlung (beispielsweise über Nacht) in der Restmülltonne entsorgt werden.
Bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, sind noch explosionsgefährliche Stoffe in den Gegenständen enthalten. Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren sind diese Feuerwerkskörper keinesfalls erneut anzuzünden sondern nach ausreichender Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen.
Feuerwerkskörper mit einer Altzulassung (beispielsweise BAM-PII-XXXX) dürfen nicht mehr verwendet werden und sind möglichst in Originalverpackung ebenfalls bei einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen.
Nein, schweizerische Endverbraucher können unsere Artikel ausschließlich im Fachhandel erwerben.
Unsere Artikel können in der Schweiz im Fachhandel erworben werden. Händler, die NICO Produkte verkaufen, erkennt man meist an entsprechenden Bannern, aufblasbaren Raketen oder ähnlichen Werbemitteln.
Produkte der Kategorie F1 erhalten Sie unterjährig in den entsprechenden Geschäften, während der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorien F2 und F3 oftmals in Zelten oder im freien Gelände stattfindet.
Nein, gibt es nicht. In einer selbst erstellten Show müssen die Kanäle mit einem Abstand von 2 Sekunden gesetzt werden, da das FireFly Zündsystem eine kurze “Ladezeit” benötigt. Die Zündung selbst findet jedoch zur selben Zeit statt wie in der App angezeigt statt. Verwenden Sie mehr als ein FireFly-Modul, können mehrere Kanäle gleichzeitig oder auf Wunsch auch mit einer minimalen Verzögerung voneinander gezündet werden.
Kanal 8 und 10 funktionieren im manuellen Zündmodus einzeln nicht, sie sind jedoch keineswegs defekt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Optimierung der Energieverwaltung, die die Lebensdauer der Batterien verlängern soll. Alle 13 weiteren Kanäle funktionieren ganz regulär und können problemlos unabhängig voneinander gezündet werden.
Um Kanal 8 und 10 wie gewohnt bedienen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die vorherigen Kanäle angeschlossen sind.
Nein, das ist nicht möglich. Die Planung der Show kann ausschließlich auf Ihrem mobilen Endgerät (Tablet, Mobiltelefon) erfolgen.
Ja, alternativ zu den empfohlenen Duracell 1,5V D Alkaline Batterien können Sie auch wiederaufladbare Akkus verwenden.
Da FireFly 2 Sekunden “Ladezeit” pro Zündung benötigt, ist das mit einem einzelnen Zündmodul nicht möglich. Werden jedoch mehrere FireFly Zündmodule zusammen genutzt, können mehrere Kanäle gleichzeitig gezündet werden. Es können bis zu 6 FireFlys auf einmal miteinander verbunden werden. So erhalten Sie insgesamt bis zu 90 Zündkanäle, von denen 6 Kanäle gleichzeitig gezündet werden können.
- Kontrollieren Sie, ob Sie in den Geräteeinstellungen (nicht in der FireFly App) den Zugriff auf Ihre Musik erlaubt haben. Bei Apple iOS Geräten nennt sich diese Einstellung beispielsweise „Musik und Apple Musik“ und ist zu finden unter “Einstellungen” -> “FireFly”.
- Außerdem muss die „Musik“ App von Apple, welche von Hause aus installiert ist, auf dem Gerät sein.
- Applikation löschen und neu installieren.

Android-Geräte, deren Betriebssystem Android 5.x bis 7.x beinhaltet sowie Apple-Geräte ab iOS 6 (z.B. iPhone 5 und höher).
Sie benötigen außerdem Bluetooth Version 4.2, um Ihr Gerät mit FireFly koppeln zu können.
Nein, Sie benötigen lediglich eine aktive Bluetooth-Verbindung sowie eine Standortfreigabe.
Die App finden Sie unter dem Namen Titan FireFly. Sie ist ab Android Version 5.0 im Google Playstore bzw. für IOS Geräte mit Lightning-Port (ab iPhone 5) im App Store erhältlich.

Ein Zündclip muss erneuert werden, wenn die beiden Kontrolleuchten (rot & grün) am Kanal beim Einstecken des Kabels nicht mehr aufleuchten. Die Kontrollleuchten am Kanal leuchten beide, wenn Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Versuchen Sie nicht, die Kabel oder Clips zu reparieren. Dies könnte zu einem Kurzschluss führen.
Neue Clips mit 3 m bzw 5 m Kabeln erhalten Sie hier.
Möglicherweise verwendet ihr Gerät einen veralteten oder inkompatiblen PDF-Reader.
Überprüfen Sie, ob das entsprechende Tool ordnungsgemäß installiert wurde und funktionstüchtig ist.
Dafür können Sie beispielsweise andere PDF-Dokumente mit dem Programm öffnen.
Unser Tipp:
Der kostenlose PDF-Reader im Google Play Store leistet hier gute Dienste.
Wenn sich Ihr Android-Gerät nicht mit FireFly koppeln lässt, gibt es mehrere mögliche Ursachen.
- Ihre Bluetooth-Version ist möglicherweise älter als Version 4.2
- Sie befinden sich außerhalb des Bluetooth-Wirkungsradius von ca. 80 Metern.
- Ihr mobiles Endgerät benutzt Android Version 8.0 oder höher.
Der Produktentwickler gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach mit Android 8.0 und höher Verbindungsabbrüche oder gar eine Unmöglichkeit zur Kopplung mit FireFly auftraten. Dieses Problem bezieht sich nicht ausschließlich auf FireFly, sondern auch auf Autos, Kopfhörer und mobile Lautsprecher, die mit den vorherigen Android-Versionen problemlos harmonierten. Es heißt Google arbeite an dem Problem, wann dieses jedoch behoben sein würde, ist derzeit noch unbekannt.
Sollten Sie im Besitz eines Apple- oder eines anderen Android-Geräts sein (Version 5.x bis 7.x), verwenden Sie vorerst bitte dieses als Steuerung.
Um zu überprüfen, welches Betriebssystem Ihr Mobiltelefon nutzt, gehen Sie bitte wie folgt vor (Bezeichnungen können je nach Gerät abweichen):
> Öffnen Sie “Einstellungen”
> Wählen Sie “Geräteinformationen”
> Gehen Sie zu “Softwareinformationen”
> Android Version _____
Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, ob Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind. Bei der Sendung des Zündimpulses gehen beide Lämpchen kurz aus.
Leuchten alle Lämpchen und glüht der Glühdraht trotzdem nicht oder nur kurz oder schwach, liegt es wahrscheinlich am Verbrauchsstatus der Batterien.
Mehr zum Thema Batterien finden Sie hier.
Verlieren Sie vor der Zündung die Verbindung zum Zündmodul, kann das Feuerwerk nicht gezündet werden. Wurde die Show hingegen bereits gestartet, kann man sich aus dem Bluetooth-Bereich entfernen, die Show läuft dann weiter.
Warnung: Bewegen Sie sich außerhalb des Bluetooth-Bereichs, ist die Einleitung eines Notfall-Stopps nicht mehr möglich!
Das FireFly Zündsystem unterliegt grundsätzlich keiner Herstellerbindung.
Im Showmodus der FireFly App finden Sie im integrierten Produktkatalog eine Auswahl von über 100 NICO-Artikeln aus den Bereichen Batterie- und Verbundfeuerwerk, Vulkane, Fontänen und Böller, die Sie für Ihre individuelle FireFly Show verwenden können.
Im Modus “Manuelle Zündung” können Sie sowohl NICO-Artikel als auch Artikel eines anderen Herstellers anschließen und zünden.
WICHTIG: Verwenden Sie für die Zündung mit FireFly keine aufsteigenden Artikel (z. B. Raketen). Dies kann zu schweren Personen- und Geräteschäden führen.

Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, dass Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Ist das Verbindungskabel nicht ordnungsgemäß an das Modul angeschlossen oder die Heizspirale innerhalb des Clips defekt, wird keine der beiden Kontrollleuchten aufleuchten. Kann das Kabel nicht mehr ordnungsgemäß angeschlossen werden, tauschen Sie dieses bitte aus.
Um sich erfolgreich mit FireFly koppeln zu können, benötigen Sie die Bluetooth Version 4.2 oder höher. Auch Bluetooth LE wird unterstützt.
Dieser Wert ist von den jeweiligen zu zündenden Feuerwerksartikeln abhängig. Sie finden die erforderlichen Informationen auf dem Feuerwerkskörper.
Mit dem funkgesteuerten FireFly Zündmodul beträgt die Reichweite 50 Meter.
Die Batterien reichen für ca. 300 Zündungen. Bitte beachten Sie, dass enorme Kälte oder Hitze die Haltbarkeit der Batterien negativ beeinflussen kann.
Ist das Gerät längere Zeit nicht in Verwendung, entnehmen Sie bitte die Batterien bis zum nächsten Gebrauch.
Mischen Sie keine gebrauchten Batterien mit neuen oder Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften.
Verwenden Sie ausschließlich 1,5V D Alkaline-Batterien (Empfehlung: Duracell) für dieses Gerät.
Neue Zündkabel mit einer Länge von drei bzw. fünf Metern finden Sie in unserem Onlineshop unter Zündmittel.
- Für ein Update auf die neueste Firmware benötigen Sie ein Smartphone oder ein Tablet mit einer mobilen Internet Verbindung, mit dem Sie außerdem einen persönlichen Hotspot aufmachen können.
- Diesen Hotspot benennen sie „TITANUPDATE“ (alle Buchstaben groß geschrieben). Bei vielen Geräten ist es nicht möglich dem Hotspot einen eigenen Namen zu geben: Dann benennen Sie einfach den Gerätenamen in „TITANUPDATE“ um.
- Tipp: Schreiben Sie sich Ihren normalen Gerätenamen auf, damit Sie Ihr Gerät anschließend wieder genauso benennen. Auch das Passwort für den Persönlichen Hotspot ändern Sie in „TITANUPDATE“ (ebenfalls mit groß geschriebenen Buchstaben).
- Anschließend aktivieren Sie den persönlichen Hotspot.
- Nun schalten Sie Ihr FireFly Gerät ein. Besitzen Sie mehrere FireFly Geräte, updaten Sie diese nur nacheinander um Störungen in der Verbindung zu vermeiden.
- Um bei der FireFly in den Update-Modus zu gelangen, betätigen Sie den Modus-Knopf, welcher sich unter dem EIN/AUS-Knopf befindet, zweimal bis der Knopf dauerhaft und gleichzeitig rot und blau leuchtet.
- Das Gerät wird sich jetzt mit Ihrem Smartphone oder Tablet verbinden und die neue Firmware aus der Cloud ziehen. Bei einigen Geräten erkennen Sie die Verbindung an einem blauen Symbol oben in der Ecke Ihres Displays.
- Das Herunterladen der neuen Firmware kann je nach Gerät und Verbindung zum Internet wenige Sekunden und bis zu 4 Minuten dauern.
- Nach dem Update leuchtet das FireFly Gerät auf, macht wie beim Start einen Check aller Kanäle und wechselt automatisch in den normalen roten Feuer-Modus zurück.
- Sollte das Update fehlgeschlagen sein, versuchen Sie es erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt. Sie erkennen es an der Versionsnummer in der FireFly App oder daran, dass die FireFly nicht in den Feuer Modus zurück wechselt. Ein Fehlschlagen kann vorkommen durch eine schlechte Verbindung zu unserem Server.
- Kompatibel sind mehrere Bluetooth FireFly Geräte (bis zu 6 Geräte)
- Oder alle Wi-Fi Geräte (FireFly Plus, FireFly Mini und FireFly mit Upgrade)
- Verbinden Sie Ihr Smartphone / Tablet mit einer FireFly (welche sich im roten Feuer-Modus befindet). Anschließend schalten Sie die anderen Geräte ein und wechseln diese in den blauen Wi-Fi Mesh Modus. Jetzt bauen alle FireFly Geräte, welche sich im blauen Wi-Fi Mesh Modus befinden, eine Verbindung mit der primären FireFly auf, welche sich im roten Feuer-Modus befindet.
- In der App befindet sich im Untermenü „FireFly Plus“ oben rechts ein Einstellungsmenü. Hier befindet sich ein Refresh Button, der durch einen Kreis mit Pfeilen zu erkennen ist. Betätigen Sie diesen mehrmals. Schalten Sie eine neue FireFly dazu, muss auch an dieser Stelle wieder der Refresh Button gedrückt werden. In der Liste in den Einstellungen müssten nun alle Geräte aufgeführt werden.
Die Standortfreigae dient der Erkennung des Landes, in dem das Gerät angewendet wird. Dies ist notwendig, um die jeweiligen Ländereinstellungen berücksichtigen zu können.
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