Einen Test vor dem Kauf können wir Ihnen leider nicht anbieten. Sie haben dafür aber in der Produktübersicht (Menüpunkt “Produkte”) die Möglichkeit, sich unsere Produktvideos anzusehen und die Effekte so bereits vor dem Kauf kennenzulernen.
Auf unserer FAQ-Seite haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten und Services inklusive Antworten zusammengestellt.
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber für den Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln (Kategorie 2) drei Verkaufstage. In der Regel sind dies die letzten drei Tage des Jahres (z. B. der 29., 30. und 31.12.). Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, so wird ein weiterer Verkaufstag vor dem ersten Verkaufstag hinzugefügt (in diesem Fall der 28.12.).
Sollten Sie bereits über ein Gewerbe verfügen, muss es nur um den Handel mit Silvesterfeuerwerk erweitert werden. Zusätzlich ist der Verkauf einmalig beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Es bedarf keiner Genehmigung. Lesen Sie hierzu auch die Rubrik “Gesetzliche Bestimmungen“. Dort finden Sie alles, was Sie über die Neuaufnahme von Feuerwerkskörpern in Ihr Sortiment wissen müssen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.
Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategoriezugehörigkeit ist, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gekennzeichnet.
Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk- Aufdruck „BAM-F1…”
(Klasse I: „BAM-PI….“)
Kategorie 2 : Kleinfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F2…”
(Klasse II: „BAM-PII….“)
Kategorie 3: Mittelfeuerwerk (früher Gartenfeuerwerk) – Aufdruck „BAM-F3…”
(Klasse III: „BAM-P/III….“)
Kategorie 4: Großfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F4…”
(Klasse IV: „BAM-P/IV….“)
Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen des Gegenstands aus der höchsten Kategorie.
Kategorie T: „Pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater”
z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper und -pulver sowie Knallkorken. Die Gegenstände werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2 eingeteilt.
Kategorie T1: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T1-…“
(Klasse T1: „BAM-PT1-…“)
Kategorie T2: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T2-…“
(Klasse T2: „BAM-PT2-…“)
Wer darf was erwerben?
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verwenden, wenn diese mit anderen pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 3:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3.
Feuerwerkskörper der Kategorie 4:
Abgabe nur gegen Vorlage einer Genehmigung gem §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4.
Wir ermitteln gerne Ihre optimale Sortimentszusammenstellung, in die wir unsere Erfahrungswerte und Trendanalysen mit einfließen lassen.
Hier gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien vor. Die Menge der jeweiligen Effektsubstanz in den einzelnen Feuerwerksartikeln hängt von der Klassifizierung ab.
– Ein Silvesterfeuerwerksartikel der Kategorie 2 (z. B. ein Vulkan) darf bis zu 50 g Effektmenge beinhalten.
– Kombinations-, Batterie- bzw. Verbundfeuerwerksartikel dürfen laut Gesetzgeber bis zu 500 g Effektsubstanz enthalten.
– Feuerwerkskörper der Klasse IV (Großfeuerwerk) können je nach Kaliber mehrere Kilogramm Effektsubstanz beinhalten.
Ausnahme: Raketen
Der Gesetzgeber beschränkt die Effektsubstanz auf 20 g pro Rakete für den freien Verkauf zu Silvester.
In unserer Anleitung finden Sie alle Infos zur Anmeldung für Händler & Pyrotechniker, Anmeldung für Neukunden und eine Übersicht über wichtige Funktionen im Shop.
Hier können Sie unsere Anleitung für den NICO Shop herunterladen.
Oben rechts auf unserer Seite finden Sie den Login-Button für unseren Online Shop. Dort geben Sie einfach die von uns zugeteilten Zugangsdaten ein – Fertig! Willkommen im Onlineshop.
Die Zugangsdaten zu unserem Shopbereich können Sie entweder per E-Mail oder über unser Kontaktformular anfordern. Damit wir Ihnen die entsprechenden Berechtigungen zum Zugang in den Onlineshop zuteilen können, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen mit:
– Händler: Gewerbenachweis, das kann z.B. eine Kopie der Gewerbeanmeldung sein
– Pyrotechniker: Erlaubnisschein nach §7 und Befähigungsschein nach §20 SprengG
Für die gezielte Suche nach einem Artikel stellen wir im Menüpunkt Produkte unsere Suchmaschine für Artikel (Artikelsuche) zur Verfügung. Sie müssen lediglich den Produktnamen oder die Produktgruppe eingeben, dann führen wir Sie schnell und einfach ans Ziel.
Nähere Informationen über unsere Artikel erhalten Sie in unserem Onlineshop (Menüpunkt Produkte). Nach dem erfolgreichen Login erhalten Sie dann alle wichtigen Informationen, die Sie als Händler, Hotel- bzw. Restaurantbesitzer oder Pyrotechniker benötigen.
Ob der gewünschte Artikel verfügbar ist, erkennen Sie an der kleinen Ampel neben der Artikelabbildung. Zeigt die Ampel Grün, ist er ausreichend am Lager vorhanden, bei Orange befinden sich keine Artikel am Lager, jedoch im Zulauf und bei Rot ist der Artikel für die laufende Saison leider ausverkauft.
Da die gesetzlichen Vorschriften sich von Land zu Land unterscheiden, ist eine pauschale Aussage hier leider nicht möglich. Ob wir auch in Ihr Land liefern, beantworten wir Ihnen gern im Rahmen einer persönlichen Kontaktaufnahme.
Die Versandkosten für Feuerwerk sind höher als bei „normaler Ware“, da es sich hier um Gefahrgut handelt und sich daher besondere Anforderungen an die Logistikkette stellen.
Bestellen Sie Artikel unterschiedlicher Gefahrgutklassen, so fallen für die gesamte Sendung stets die Versandkosten der höchsten Gefahrgutklasse an.
Bei Selbstabholung entfallen die Versandkosten selbstverständlich.
Alle Details und Infos zu Versandkosten finden Sie hier.
Das hängt von der Kategorie und zusätzlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie die Ware geliefert haben möchten bzw. dürfen. Der Versand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung. Sobald die Ware an die Spedition übergeben wurde, informieren wir Sie per E-Mail. Sie haben dann die Möglichkeit der Sendungsverfolgung. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung eine Rufnummer an, damit wir die Lieferung avisieren können.
Sie können bei uns ganz bequem auf folgende Arten bezahlen:
– Zahlung per Kreditkarte:
Hier können Sie unter den führenden Kreditkartenanbiertern wählen (American Express, Mastercard, VISA). Sie geben dazu einfach die Kreditkartennummer ein, die Gültigkeitsdauer der Karte und das Kreditkarteninstitut an. Die Übertragung Ihrer Kartendaten erfolgt über eine sichere SSL-Verbindung. Hier ist der Missbrauch ausgeschlossen. Sie können uns Ihre Karten-Daten auch fernmündlich durchgeben. Innerhalb von 4 Wochen wird der Betrag dann automatisch Ihrem Kreditkartenkonto belastetet. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
– Zahlung per PayPal:
Sie können bei uns auch sicher und einfach per PayPal bezahlen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zu PayPal weitergeleitet. Wenn Sie schon PayPal Kunde sind, können Sie sich dort mit Ihren Benutzerdaten anmelden und die Zahlung durchführen. Sie haben noch kein PayPal-Konto? Sie können ein PayPal Konto eröffnen oder sich alternativ als Gast anmelden und anschließend die Zahlung bestätigen.
Sobald wir den Zahlungseingang feststellen, geht Ihre Bestellung umgehend in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
– Zahlung per Sofortüberweisung:
Wenn Sie weder Ihre Kontendaten weitergeben noch ein Paypal-Konto anlegen wollen, ist die Sofortüberweisung eine gute Alternative. Haben Sie Sofortüberweisung als Zahlungsweg ausgewählt, werden Sie zum Ende des Bestellvorganges im Laufe eines mehrstufigen Authentifizierungsverfahrens auf ein Überweisungsformular weitergeleitet, auf dem die Empfängerdaten und der Betrag bereits hinterlegt wurden. Sie brauchen nur noch Ihre Daten ergänzen und die Transaktion per TAN zu bestätigen. Sobald wir den Zahlungseingang feststellen können, geht Ihre Bestellung in den Versand. Es entstehen keine Nachnahmegebühren.
– Zahlung per Vorkasse:
Hier dauert der Versand etwas länger, da die Ware erst nach Zahlungseingang versendet wird. Auch hier entstehen keine Nachnahmekosten.
– Zahlung per Nachnahme:
Sie zahlen direkt bei der Anlieferung. Wir beteiligen Sie hier an den Kosten mit € 9,24.
– Zahlung bei Abholung:
Sie holen die Ware vor Ort ab und Zahlen im selben Zuge. Die Versandkosten entfallen dann selbstverständlich.
– Zahlung auf Rechnung
– Zahlung nach gesonderter Vereinbarung:
Sie haben auch die Möglichkeit, mit Ihrem Berater individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen.
Unsere Bankverbindung finden Sie unten in der Fußzeile der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, haben Sie selbstverständlich eine Rückgabe- bzw. Umtauschgarantie!
Sämtliche Produkte werden nach deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hergestellt. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine CE-Zulassung und unterliegen einer regelmäßigen und intensiven Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal Probleme bei einem unserer Produkte geben, haben Sie selbstverständlich eine Rückgabe- bzw. Umtauschgarantie! Teilen Sie uns hierzu bitte umgehend mit, um welchen Mangel es sich handelt und wir werden uns umgehend um Ersatz kümmern.
Natürlich sind wir gegen jegliche Schäden im Zusammenhang mit unserem Angebot versichert. Durch unsere hohen Sicherheitsstandards mussten wir die Versicherung jedoch noch nie in Anspruch nehmen.
Das ist kein Hindernis, das Feuerwerk kann trotzdem stattfinden. Wir wünschen unseren Kunden für ihre Veranstaltung dennoch stets bombiges Wetter.
Zu Feiertagen, für Silvester oder während der Hauptsaison (April-Oktober) gilt es aus Kapazitätsgründen, dies so früh wie möglich zu tun. Bei der zuständigen Behörde muss normalerweise ein Feuerwerk mindestens 14 Tage vor Veranstaltungstag angezeigt werden.
Das hängt vom Budget, von Ihren Wünschen und dem Rahmen der Veranstaltung ab.
Feuerwerke gibt es in allen Preislagen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein schlüssiges und gutes Konzept im Rahmen Ihres Budgets und unter Berücksichtigung der Veranstaltungsgegebenheiten.
Werbung für Feuerwerkskörper in Inseraten, Prospekten, Katalogen und im Internet ist erlaubt, sofern die Anbieter
- eine gültige Verkaufsbewilligung des Kantons verfügen, in dem sie eine Geschäftsniederlassung haben, und
- eine schriftliche Auslieferungserlaubnis der Kantone verfügen, in denen die sie ihre Produkte an Endverbraucher ausliefern.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Nein, es gibt keine maximale Einfuhrmenge. Ihre maximal vorhandenen Lagerkapazitäten sind jedoch zu berücksichtigen.
Wer pyrotechnische Gegenstände in die Schweiz importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (hierfür fallen Bearbeitungsgebühren i. H. v. minimal CHF 80,- an).
Der Antragsteller muss Inhaber einer kantonalen Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände sein. Diese ist dem Gesuch der Einfuhrbewilligung in Kopie beizulegen (Ausnahme: Kategorien 1 und P3). Weiterhin muss das Lager von der Sicherheitspolizei und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) abgenommen sein. Für Kategorie F4 gelten zusätzliche Vorschriften.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Herr Vincenzo Fratino
Telefon: +49 202 2813942
Nachricht senden
Frau Natalia Rocco
Telefon: +49 202 2813944
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Wer mit Feuerwerkskörpern handelt oder diese anbietet und in den Verkauf bringt, benötigt eine Bewilligung des Kantons, in dem der Verkäufer seine Geschäftsniederlassung hat. Weiterhin müssen sowohl die Sicherheitspolizei, als auch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zustimmen.
Beliefert ein Verkäufer auch Endverbraucher in anderen Kantonen, benötigt er von jedem einzelnen Kanton eine schriftliche Auslieferungserlaubnis.
Eine Bewilligung zum Verkauf kann für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder für ein Unternehmen, das im dortigen Handelsregister eingetragen ist, ausgestellt werden.
Eine Bewilligung zum Verkauf im Detailhandel ist nur in dem Kanton gültig, der diese ausgestellt hat (Art.10, Abs. 3 SprstG).
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Herr Vincenzo Fratino
Telefon: +49 202 2813942
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Frau Natalia Rocco
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Am Boden knallende Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 mit Ausnahme der Lady Crackers dürfen auf dem Schweizer Markt nicht bereitgestellt bzw. in den Verkehr gebracht werden. Es darf Grundsätzlich nur in der Schweiz zugelassenes Feuerwerk (Kategorie F1 – F3) importiert werden. Feuerwerk der Kategorie F4 muss eine CE Zulassung haben.
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Herr Vincenzo Fratino
Telefon: +49 202 2813942
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Frau Natalia Rocco
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Die CH-Identifikationsnummer für pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper) der Kategorien F1 – F3 in der Schweiz setzt sich wie folgt zusammen:
Weitere Informationsquellen:
Bundesamt für Polizei fedpol – Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe.html
Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk
http://www.feuerwerk-skf.ch/index.html#
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne das NICO Export Team:
Herr Vincenzo Fratino
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Frau Natalia Rocco
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Gestützt auf die Bezeichnung Kategorie kann der Verkäufer bzw. der Verwender feststellen, welcher Kategorie der Feuerwerkskörper angehört.
Die Zuweisung der Identifikationsnummer erfolgt durch die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP) beim Bundesamt für Polizei.
I = | Kategorie F1 Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen. |
II = | Kategorie F2 Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen. |
III = | Kategorie F3 Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen. |
Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zugelassene Feuerwerkskörper erkennen Sie an der Zulassungsnummer z.B CH-16-V01-III-0000.00 auf der Verpackung.
Nein, gibt es nicht. In einer selbst erstellten Show müssen die Kanäle mit einem Abstand von 2 Sekunden gesetzt werden, da das FireFly Zündsystem eine kurze “Ladezeit” benötigt. Die Zündung selbst findet jedoch zur selben Zeit statt wie in der App angezeigt statt. Verwenden Sie mehr als ein FireFly-Modul, können mehrere Kanäle gleichzeitig oder auf Wunsch auch mit einer minimalen Verzögerung voneinander gezündet werden.
Kanal 8 und 10 funktionieren im manuellen Zündmodus einzeln nicht, sie sind jedoch keineswegs defekt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Optimierung der Energieverwaltung, die die Lebensdauer der Batterien verlängern soll. Alle 13 weiteren Kanäle funktionieren ganz regulär und können problemlos unabhängig voneinander gezündet werden.
Um Kanal 8 und 10 wie gewohnt bedienen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die vorherigen Kanäle angeschlossen sind.
Nein, das ist nicht möglich. Die Planung der Show kann ausschließlich auf Ihrem mobilen Endgerät (Tablet, Mobiltelefon) erfolgen.
Ja, alternativ zu den empfohlenen Duracell 1,5V D Alkaline Batterien können Sie auch wiederaufladbare Akkus verwenden.
Da FireFly 2 Sekunden “Ladezeit” pro Zündung benötigt, ist das mit einem einzelnen Zündmodul nicht möglich. Werden jedoch mehrere FireFly Zündmodule zusammen genutzt, können mehrere Kanäle gleichzeitig gezündet werden. Es können bis zu 6 FireFlys auf einmal miteinander verbunden werden. So erhalten Sie insgesamt bis zu 90 Zündkanäle, von denen 6 Kanäle gleichzeitig gezündet werden können.
- Kontrollieren Sie, ob Sie in den Geräteeinstellungen (nicht in der FireFly App) den Zugriff auf Ihre Musik erlaubt haben. Bei Apple iOS Geräten nennt sich diese Einstellung beispielsweise „Musik und Apple Musik“ und ist zu finden unter “Einstellungen” -> “FireFly”.
- Außerdem muss die „Musik“ App von Apple, welche von Hause aus installiert ist, auf dem Gerät sein.
- Applikation löschen und neu installieren.

Android-Geräte, deren Betriebssystem Android 5.x bis 7.x beinhaltet sowie Apple-Geräte ab iOS 6 (z.B. iPhone 5 und höher).
Sie benötigen außerdem Bluetooth Version 4.2, um Ihr Gerät mit FireFly koppeln zu können.
Nein, Sie benötigen lediglich eine aktive Bluetooth-Verbindung sowie eine Standortfreigabe.
Die App finden Sie unter dem Namen Titan FireFly. Sie ist ab Android Version 5.0 im Google Playstore bzw. für IOS Geräte mit Lightning-Port (ab iPhone 5) im App Store erhältlich.

Ein Zündclip muss erneuert werden, wenn die beiden Kontrolleuchten (rot & grün) am Kanal beim Einstecken des Kabels nicht mehr aufleuchten. Die Kontrollleuchten am Kanal leuchten beide, wenn Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Versuchen Sie nicht, die Kabel oder Clips zu reparieren. Dies könnte zu einem Kurzschluss führen.
Neue Clips mit 3 m bzw 5 m Kabeln erhalten Sie hier.
Möglicherweise verwendet ihr Gerät einen veralteten oder inkompatiblen PDF-Reader.
Überprüfen Sie, ob das entsprechende Tool ordnungsgemäß installiert wurde und funktionstüchtig ist.
Dafür können Sie beispielsweise andere PDF-Dokumente mit dem Programm öffnen.
Unser Tipp:
Der kostenlose PDF-Reader im Google Play Store leistet hier gute Dienste.
Wenn sich Ihr Android-Gerät nicht mit FireFly koppeln lässt, gibt es mehrere mögliche Ursachen.
- Ihre Bluetooth-Version ist möglicherweise älter als Version 4.2
- Sie befinden sich außerhalb des Bluetooth-Wirkungsradius von ca. 80 Metern.
- Ihr mobiles Endgerät benutzt Android Version 8.0 oder höher.
Der Produktentwickler gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach mit Android 8.0 und höher Verbindungsabbrüche oder gar eine Unmöglichkeit zur Kopplung mit FireFly auftraten. Dieses Problem bezieht sich nicht ausschließlich auf FireFly, sondern auch auf Autos, Kopfhörer und mobile Lautsprecher, die mit den vorherigen Android-Versionen problemlos harmonierten. Es heißt Google arbeite an dem Problem, wann dieses jedoch behoben sein würde, ist derzeit noch unbekannt.
Sollten Sie im Besitz eines Apple- oder eines anderen Android-Geräts sein (Version 5.x bis 7.x), verwenden Sie vorerst bitte dieses als Steuerung.
Um zu überprüfen, welches Betriebssystem Ihr Mobiltelefon nutzt, gehen Sie bitte wie folgt vor (Bezeichnungen können je nach Gerät abweichen):
> Öffnen Sie “Einstellungen”
> Wählen Sie “Geräteinformationen”
> Gehen Sie zu “Softwareinformationen”
> Android Version _____
Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, ob Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind. Bei der Sendung des Zündimpulses gehen beide Lämpchen kurz aus.
Leuchten alle Lämpchen und glüht der Glühdraht trotzdem nicht oder nur kurz oder schwach, liegt es wahrscheinlich am Verbrauchsstatus der Batterien.
Mehr zum Thema Batterien finden Sie hier.
Verlieren Sie vor der Zündung die Verbindung zum Zündmodul, kann das Feuerwerk nicht gezündet werden. Wurde die Show hingegen bereits gestartet, kann man sich aus dem Bluetooth-Bereich entfernen, die Show läuft dann weiter.
Warnung: Bewegen Sie sich außerhalb des Bluetooth-Bereichs, ist die Einleitung eines Notfall-Stopps nicht mehr möglich!
Das FireFly Zündsystem unterliegt grundsätzlich keiner Herstellerbindung.
Im Showmodus der FireFly App finden Sie im integrierten Produktkatalog eine Auswahl von über 100 NICO-Artikeln aus den Bereichen Batterie- und Verbundfeuerwerk, Vulkane, Fontänen und Böller, die Sie für Ihre individuelle FireFly Show verwenden können.
Im Modus “Manuelle Zündung” können Sie sowohl NICO-Artikel als auch Artikel eines anderen Herstellers anschließen und zünden.
WICHTIG: Verwenden Sie für die Zündung mit FireFly keine aufsteigenden Artikel (z. B. Raketen). Dies kann zu schweren Personen- und Geräteschäden führen.

Die Kontrollleuchten am Kanal zeigen an, dass Kabel und Clip intakt und ordnungsgemäß mit dem Modul verbunden sind.
Ist das Verbindungskabel nicht ordnungsgemäß an das Modul angeschlossen oder die Heizspirale innerhalb des Clips defekt, wird keine der beiden Kontrollleuchten aufleuchten. Kann das Kabel nicht mehr ordnungsgemäß angeschlossen werden, tauschen Sie dieses bitte aus.
Um sich erfolgreich mit FireFly koppeln zu können, benötigen Sie die Bluetooth Version 4.2 oder höher. Auch Bluetooth LE wird unterstützt.
Dieser Wert ist von den jeweiligen zu zündenden Feuerwerksartikeln abhängig. Sie finden die erforderlichen Informationen auf dem Feuerwerkskörper.
Mit dem funkgesteuerten FireFly Zündmodul beträgt die Reichweite 50 Meter.
Die Batterien reichen für ca. 300 Zündungen. Bitte beachten Sie, dass enorme Kälte oder Hitze die Haltbarkeit der Batterien negativ beeinflussen kann.
Ist das Gerät längere Zeit nicht in Verwendung, entnehmen Sie bitte die Batterien bis zum nächsten Gebrauch.
Mischen Sie keine gebrauchten Batterien mit neuen oder Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften.
Verwenden Sie ausschließlich 1,5V D Alkaline-Batterien (Empfehlung: Duracell) für dieses Gerät.
Neue Zündkabel mit einer Länge von drei bzw. fünf Metern finden Sie in unserem Onlineshop unter Zündmittel.
- Für ein Update auf die neueste Firmware benötigen Sie ein Smartphone oder ein Tablet mit einer mobilen Internet Verbindung, mit dem Sie außerdem einen persönlichen Hotspot aufmachen können.
- Diesen Hotspot benennen sie „TITANUPDATE“ (alle Buchstaben groß geschrieben). Bei vielen Geräten ist es nicht möglich dem Hotspot einen eigenen Namen zu geben: Dann benennen Sie einfach den Gerätenamen in „TITANUPDATE“ um.
- Tipp: Schreiben Sie sich Ihren normalen Gerätenamen auf, damit Sie Ihr Gerät anschließend wieder genauso benennen. Auch das Passwort für den Persönlichen Hotspot ändern Sie in „TITANUPDATE“ (ebenfalls mit groß geschriebenen Buchstaben).
- Anschließend aktivieren Sie den persönlichen Hotspot.
- Nun schalten Sie Ihr FireFly Gerät ein. Besitzen Sie mehrere FireFly Geräte, updaten Sie diese nur nacheinander um Störungen in der Verbindung zu vermeiden.
- Um bei der FireFly in den Update-Modus zu gelangen, betätigen Sie den Modus-Knopf, welcher sich unter dem EIN/AUS-Knopf befindet, zweimal bis der Knopf dauerhaft und gleichzeitig rot und blau leuchtet.
- Das Gerät wird sich jetzt mit Ihrem Smartphone oder Tablet verbinden und die neue Firmware aus der Cloud ziehen. Bei einigen Geräten erkennen Sie die Verbindung an einem blauen Symbol oben in der Ecke Ihres Displays.
- Das Herunterladen der neuen Firmware kann je nach Gerät und Verbindung zum Internet wenige Sekunden und bis zu 4 Minuten dauern.
- Nach dem Update leuchtet das FireFly Gerät auf, macht wie beim Start einen Check aller Kanäle und wechselt automatisch in den normalen roten Feuer-Modus zurück.
- Sollte das Update fehlgeschlagen sein, versuchen Sie es erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt. Sie erkennen es an der Versionsnummer in der FireFly App oder daran, dass die FireFly nicht in den Feuer Modus zurück wechselt. Ein Fehlschlagen kann vorkommen durch eine schlechte Verbindung zu unserem Server.
- Kompatibel sind mehrere Bluetooth FireFly Geräte (bis zu 6 Geräte)
- Oder alle Wi-Fi Geräte (FireFly Plus, FireFly Mini und FireFly mit Upgrade)
- Verbinden Sie Ihr Smartphone / Tablet mit einer FireFly (welche sich im roten Feuer-Modus befindet). Anschließend schalten Sie die anderen Geräte ein und wechseln diese in den blauen Wi-Fi Mesh Modus. Jetzt bauen alle FireFly Geräte, welche sich im blauen Wi-Fi Mesh Modus befinden, eine Verbindung mit der primären FireFly auf, welche sich im roten Feuer-Modus befindet.
- In der App befindet sich im Untermenü „FireFly Plus“ oben rechts ein Einstellungsmenü. Hier befindet sich ein Refresh Button, der durch einen Kreis mit Pfeilen zu erkennen ist. Betätigen Sie diesen mehrmals. Schalten Sie eine neue FireFly dazu, muss auch an dieser Stelle wieder der Refresh Button gedrückt werden. In der Liste in den Einstellungen müssten nun alle Geräte aufgeführt werden.
Die Standortfreigae dient der Erkennung des Landes, in dem das Gerät angewendet wird. Dies ist notwendig, um die jeweiligen Ländereinstellungen berücksichtigen zu können.
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