Wo Leichtsinn ist, ist auch Gefahr – die Nutzung von Feuerwerk wird nicht umsonst durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) geregelt. Feuerwerk soll Freude machen und mit dem richtigen Umgang macht es das auch. Es gilt daher umsichtig zu sein und verantwortungsvoll im Sinne seiner eigenen Gesundheit und der anderer zu handeln. Feuerwerk ist unsere Leidenschaft. Damit alle Feuerwerksliebhaber diese Leidenschaft ohne Unfälle teilen können, haben wir einen besonders hohen Transparenzanspruch und stehen als Ratgeber zur Seite. Wir plädieren für Eigenverantwortung, lassen die Gesellschaft im Umgang mit Feuerwerk aber nicht allein: Wir klären in unserer Funktion über unsere Produkte auf und geben Ratschläge, wie diese sicher genutzt werden. Mit Feuerwerkskörpern zu hantiere bedarf einer gewissen Reife und Verantwortung.
Nachfolgend finden Sie Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk und Tipps zur sicheren Lagerung und Transport von Feuerwerksartikeln.
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk: Geprüftes Feuerwerk ist mit einem CE-Kennzeichen und einer Registrierungsnummer markiert. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Nummer 0589 (weiterführende Informationen).
Es ist gesetzlich geregelt, wieviel Kilogramm Feuerwerk Sie transportieren und lagern dürfen. Achten Sie auf die Gesamtmenge – auf die Bruttomasse bzw. Nettoexplosivstoffmasse (NEM) (weiterführende Informationen).
Die BAM ist eine der EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen (weiterführende Informationen).
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