Herstellung & Chemie von Feuerwerk

Art der Verbrennungsprodukte & Gefährlichkeit

Entgegen der Behauptung, in den Feuerwerksprodukten kämen giftige Substanzen wie Blei oder Arsen zum Einsatz, sind derartige Stoffe in deutschen Produkten bereits seit Jahrzehnten nicht mehr in der Pyrotechnik erlaubt. Feuerwerkskörper für den europäischen Markt, insbesondere für den deutschen Markt, unterliegen sehr strengen Auflagen. Produktvisionen und -Entwicklungen werden von NICO selbst entworfen, getestet und für die Zulassung vorbereitet. Die Gesetzeskonformität der NICO Produkte wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung bearbeitet und sichergestellt.

Verbote von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen im Feuerwerk werden auf EU-Ebene und vom Gesetzgeber geregelt. Maßgebliche Vorgaben sind u. a. REACH und die DIN-Normreihe EN 15947.

Inhaltsstoffe unterliegen strengen Vorgaben

Hauptbestandteil der pyrotechnischen Gemische ist das „klassische“ Schwarzpulver. Es besteht aus Kaliumnitrat, Holzkohle (Kohlenstoff) und Schwefel. In den Effektsätzen werden farbgebende Salze (z. B. Natriumoxalat, Strontium-carbonat) verwendet. Neben diesen Chemikalien finden viele weitere Stoffe Verwendung, vor allem Naturstoffe.
Es handelt sich u. a. um organische Brennstoffe und Bindemittel (Red Gum, Dextrin, PVB, verschiedene Harze, etc.), metallische Brennstoffe (Magnesium, Magnalium, Aluminium, Silizium, Titan, etc.) & eine Reihe von Oxidationsmitteln (Kaliumperchlorat, Ammoniumperchlorat, selten noch Kaliumchlorat).

Hier findet Ihr unser Factsheet zum Download mit Infos zu Qualität und Sicherheit, sowie den Chemikalien, die NICO für seine Feuerwerke verwendet.

Produktmanagement und -entwicklung

Die Herstellung unserer Produkte findet zu großen Teilen in Fernost statt. Die von uns beauftragten Fabriken in China verfügen über jahrhundertelange Erfahrung in der Feuerwerksherstellung für die ganze Welt. Unsere Fabriken erfüllen die europäischen Qualitäts- und Sicherheitsansprüche. Selbstverständlich legen wir bei der Herstellung großen Wert auf faire Arbeits- und Existenzverhältnisse in den für uns tätigen Fabriken. Aus diesem Grunde sind sowohl wir als auch die meisten unserer Lieferanten Mitglieder der BSCI (Business Social Compliance Initiative) und halten den entsprechenden BSCI Verhaltenscodex (Code of Conduct) strikt ein. Folgende Punkte werden im BSCI Verhaltenskodex geregelt:

• Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen für alle Beschäftigten
• Verbot der Diskriminierung
• Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Feiertage
• angemessene Löhne unter Einhaltung gesetzlich festgelegter Mindestlöhne
• Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
• Verbot von Kinder-, Zwangs-, Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen
• Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards